Die Lokale Memmingen
Gefro AOK Brommler stadtmarketing Enerix Golfclub Memmingen Innoverta Landestheater Schwaben Cineplex Kaminwerk Memmingen FC Memmingen Rechtsanwalt Philipp Hacker Radio AllgäuHit

FFP2 Maskenpflicht auch auf dem Wochenmarkt

Hinweis der Stadt Memmingen: Masken und Abstand weiterhin wichtig

veröffentlicht am 21.01.2021
FFP2.jpg

Auch auf dem Wochenmarkt müssen FFP2 Masken getragen werden. Foto: dl Archiv

Memmingen (dl). Die Pflicht zum Tragen von FFP2 Masken gilt laut Verordnung der Bayerischen Staatsregierung auch auf den Wochenmärkten. Und zwar für Kundinnen und Kunden sowie deren Begleitpersonen. Darauf weist die Stadt Memmingen hin.

Die bereits bekannten Verhaltensregeln auf Wochenmärkten gelten weiterhin. Hier ist insbesondere auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern zu achten.

Gemäß §12 Abs. 1 Satz 4 Nr. 3 i. V. m. Abs. 4 Satz 4 der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt für das Personal Maskenpflicht und für die Kunden und ihre Begleitpersonen FFP2-Maskenpflicht; soweit in Kassen- und Thekenbereichen durch transparente oder sonst geeignete Schutzwände ein zuverlässiger Infektionsschutz gewährleistet ist, entfällt die Maskenpflicht für das Personal.

  1. BayIfSMV: Elfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV) Vom 15. Dezember 2020 (BayMBl. Nr. 737) BayRS 2126-1-15-G (§§ 1–29) - Bürgerservice (gesetze-bayern.de)