Beschädigte oder fahruntaugliche Fahrräder nehmen unnötig Abstellplätze weg und wurden gekennzeichnet. Symbolbild: Tiefbauamt Stadt Memmingen
Memmingen (dl). Zahlreiche beschädigte oder fahruntaugliche Fahrräder nehmen unnötig Abstellplätze im Fahrradparkhaus am Bahnhof ein. Daher fordert die Stadt Memmingen alle Fahrradbesitzer auf, ihre nicht mehr fahrtüchtigen Fahrräder mit Stichtag zum 10. Dezember 2024 aus dem Fahrradparkhaus zu entfernen.
Ansonsten werden sie im Rahmen der nächsten Schrottradaktion eingesammelt und der Verwertung zugeführt. Die etwa 40 betroffenen Fahrräder wurden mit einer Banderole gekennzeichnet.
Anhaltspunkte, wann das Eigentum an einem abgestellten Fahrrad offensichtlich aufgegeben wurde, sind unter anderem platte Reifen, rostige Ketten oder ein allgemein fahruntauglicher Gesamtzustand.
Die Aufforderung, nicht mehr fahrtaugliche Fahrräder durch die Besitzer aus dem öffentlichen Bereich zu entfernen, beziehe sich selbstverständlich auf das gesamte Stadtgebiet.