Memmingen (dl). Die Regelung für Trauungen wurde geändert: Das Brautpaar kann zur standesamtlichen Trauung im Rathaus bis zu drei Personen mitbringen.
Das können die Trauzeugen sein oder Angehörige aus ihren jeweiligen Haushalten. Kinder aus den eigenen Haushalten bis zu 14 Jahren können darüber hinaus mitgebracht werden.
Zudem sind natürlich der Standesbeamte oder die Standesbeamtin bei der Trauung dabei und, soweit notwendig, ein Dolmetscher oder eine Dolmetscherin.