Zurzeit werden in ganz Bayern vorbeugend Allgemeinverfügungen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest erlassen. Foto: dl Archiv
Memmingen (dl). Aktuell wird bayernweit eine Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) von den Kreisverwaltungsbehörden erlassen, vorbeugend auch von der Stadt Memmingen. In Memmingen gibt es jedoch aktuell keinen Fall der ASP.
Hintergrund für die Erlassung ist eine Vorgabe der EU für den Fall, dass es einen Ausbruch der ASP gibt. Laut Allgemeinverfügung sind im Falle eines ASP-Ausbruchs um die Ausbruchsstelle verschiedene Sperrzonen einzurichten, die mit Beschränkungen für fleischverarbeitende Betriebe im Bereich der Schlachtung, Zerlegung und Verarbeitung einhergehen. Schweine, die innerhalb der Sperrzone II oder III gehalten wurden, können nur in Betrieben geschlachtet werden, die im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens speziell dafür benannt wurden. Gleiches gilt grundsätzlich auch für die weitere Zerlegung und Verarbeitung der daraus gewonnenen Schweinefleischprodukte. Hier bietet das EU-Recht allerdings Ausnahmemöglichkeiten.
Lebensmittelunternehmer, die gemäß der VO(EG) Nr. 853/2004 nicht der Zulassung bedürfen, wird eine Ausnahme von der Benennung durch die Allgemeinverfügung gewährt, wenn sie frisches Fleisch und Fleischerzeugnisse, einschließlich Tierdarmhüllen, verarbeiten, zerlegen und lagern, das bzw. die von Schweinen gewonnen wurden, die in Sperrzonen II und III gehalten wurden. Allerdings dürfen Fleisch, Fleischerzeugnisse und Tierdarmhüllen dann nur innerhalb Deutschlands und nicht EU-weit vermarktet werden.
Der Lebensmittelunternehmer ist verpflichtet, im Vorfeld die Inanspruchnahme dieser Ausnahme von der Benennung bei der Stadt Memmingen in Textform anzuzeigen.
Für den Menschen ungefährlich
Die ASP ist eine Tierseuche, die ausschließlich bei Haus- und Wildschweinen auftritt. Für den Menschen sowie andere Tierarten ist das ASP-Virus ungefährlich. Nicht nur in Memmingen, sondern bayernweit ist laut Presseinfo des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz von Anfang Dezember kein Fall der ASP bekannt.