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Winterdienst: Memminger Stadtbauhof gerüstet

veröffentlicht am 25.10.2012

Der Memminger Bauhof ist für den Winterdienst gerüstet. Foto: Stadt Memmingen

Memmingen (dl.) Wenn am kommenden Wochenende laut der Wettervorhersage der erste Schnee fallen soll, ist der städtische Bauhof gut gerüstet. Die Vorratslager sind mit rund 1.200 Tonnen Streusalz gefüllt, 31 Räumfahrzeuge und mehr als 40 Handräumer sind einsatzbereit. Immerhin muss der Bereitschaftsdienst insgesamt rund 280 Kilometer Straßen, 100 Kilometer Rad- und Gehwege, 30 Bushaltestellen und mehr als 20 Parkplätze räumen.

„Der Bereitschaftsdienst des Bauhofs wird durch die Stadtgärtnerei, das Sportamt und private Vertragsfahrer unterstützt“, erklärt Tiefbauamtsleiter Ingo Mnich. Genau das Richtige für Frühaufsteher, denn bei Schneefall oder Straßenglätte beginnt der Räum- und Streudienst unter der Woche spätestens um 4 Uhr. „Bis zum Einsetzen des Berufsverkehrs um 6:30 Uhr sollten die Haupt- und Zufahrtsstraßen in Memmingen geräumt und Gefällestrecken auch gestreut sein“, erklärt der Tiefbauamtsleiter. Dass es im Winter trotzdem immer mal wieder zu Verkehrsbehinderungen komme, lasse sich nicht vermeiden. „Bei extremen Witterungsverhältnissen oder wenn der Schneefall erst während des Berufsverkehrs einsetzt, kann es schon mal vorkommen, dass die Einsatzfahrzeuge später zum Einsatzort kommen und die eine oder andere Straße verspätet geräumt wird“, wirbt Mnich um Verständnis.

Räumung mittels Dringlichkeitsplan

Der Winterdienst der Stadt Memmingen orientiert sich an einem Dringlichkeitsplan. Für jedes Einsatzfahrzeug gibt es eine Prioritätenliste der zu räumenden Straßen. Höchste Priorität genießen gefährliche Straßenabschnitte, Steigungen, viel befahrene Straßen und Kreuzungen. Zur „Prioritätsstufe 1“ zählen deshalb besondere Gefahrenstellen, Hauptverkehrsstraßen, Durchgangsstraßen, Straßen mit Linien des öffentlichen Nahverkehrs oder Schulbus, Zufahrten zu Feuerwachen, Rettungsdiensten und Klinikum sowie wichtige Sammelstraßen, die geräumt und gestreut werden. In „Stufe 2“ befinden sich beispielsweise Sammel- und Wohnstraßen, die der Winterdienst bei Bedarf räumt und splittet.

Mnich erklärt: „Die Stadt Memmingen führt einen so genannten differenzierten Winterdienst durch.“ Das bedeute, dass auf allen Straßen, die in der Priorität 1 aufgelistet sind, geräumt und gleichzeitig Salz gestreut werde. Das gelte jedoch nicht für Platten- und Pflasterbeläge in der Kernstadt. „Dort wird hauptsächlich mit Feuchtsalz gestreut, eine Mischung aus etwa 80 Prozent trockenem Salz und 20 Prozent Natriumchloridsole.“ Dadurch werde eine effektivere Glättebekämpfung möglich.

Räumpflicht der Bürger

Mit Blick auf die Winterdienstsatzung der Stadt Memmingen weist Ingo Mnich besonders auf die Räumpflichten der Bürger hin. Straßenanlieger sind demnach werktags ab 7 Uhr sowie sonn- und feiertags ab 8 Uhr zur Reinigung, Schneeräumung und zum Bestreuen der Gehwege verpflichtet. Wenn tagsüber öfters Schnee fällt oder Glätte auftritt, ist bei Bedarf auch wiederholt zu räumen und zu streuen. Sind auf keiner Straßenseite Gehwege vorhanden, dann sind die Anlieger verpflichtet, entlang des angrenzenden Grundstücks einen 1 Meter breiten Streifen zu räumen und bei Bedarf zu streuen. Diese Verpflichtung endet um 20 Uhr. „Wer den Räumpflichten nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig.“ Das wichtigste Ziel sei es, Unfälle zu vermeiden. „Jeder Einzelne kann seinen Beitrag dazu leisten, dass der Winterdienst für alle zufrieden stellend abläuft“, gibt Mnich zu bedenken. Rücksichtnahme auf die Mitmenschen sei oberstes Gebot: „Denken Sie zum Beispiel auch mal an die Nachbarn, wenn Sie das Auto nachts direkt auf der Straße abstellen, und der Schneepflug am frühen Morgen nicht durchkommt!“

Bei Fragen zum Winterdienst wenden Sie sich einfach an das

Servicetelefon des Bauhofes: 08331-95540