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Wer möchte Jugendschöffe werden?

veröffentlicht am 11.02.2013

Unterallgäu (dl). Wer Jugendschöffe werden möchte, kann sich jetzt um dieses Amt bewerben. Darauf weist Sandra Buhl vom Jugendamt am Unterallgäuer Landratsamt hin.

Gesucht werden Menschen, die ab 2014 am Amts- und Landgericht Memmingen als Jugendschöffe tätig sein wollen. Bewerber müssen zwischen 25 und 69 Jahre alt sein und unter anderem Erfahrung in der Jugenderziehung haben, so Buhl. Das können zum Beispiel Eltern, Ausbilder, Erzieher oder Jugendbetreuer in einem Verein sein. „Außerdem verlangt das verantwortungsvolle Amt eines Jugendschöffen in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife.“

Schöffen sind Bürger aus der Bevölkerung, die keine juristische Vorbildung besitzen. Jugendschöffen nehmen mit den Berufsrichtern an Jugendgerichtsverhandlungen teil und wirken an den Entscheidungen mit. Sie werden auf eine Dauer von fünf Jahren gewählt und für ihre ehrenamtliche Tätigkeit als Jugendschöffe von der Arbeit freigestellt. Wer sich für das Amt interessiert, kann sich laut Sandra Buhl bis 15. März bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung melden. Dort werden die erforderlichen Daten erfasst und ans Jugendamt weitergeleitet. Gewählt werden die Jugendschöffen im Frühjahr dieses Jahres vom Jugendhilfeausschuss, so Buhl.