Verkehrslärm, insbesondere auf den Autobahnen - wie hier auf der A7 kurz vor dem Memminger Autobahnkreuz - kann nicht nur störend sein und nerven, er kann auch krank machen. Foto: Wolfgang Radeck
Memmingen (nvr/mk). Vertreter der Autobahn GmbH und die Memminger SPD-Fraktion haben vor kurzem zu einer Informationsveranstaltung „Autobahnlärm an der A7“ im kleinen Saal der Stadthalle eingeladen. Rund 160 Bürger beteiligten sich dabei auch an der anschließenden, regen Diskussion.
Schon seit der Fertigstellung der A7 im Jahr 1978 bereite der fehlende Lärmschutz den Anwohnern Probleme, erklärten Christoph Pistner und Markus Walcher vom Bürgerausschuss Buxach-Hart. Selbst der Bau des Ostwalls im Jahr 1999 reiche nicht aus, um den Lärm abzudämpfen. Aus diesem Grund wurden 2020 bei einer Petition 925 Unterschriften gesammelt und an den damaligen Oberbürgermeister Manfred Schilder übergeben – jedoch ohne eine Veränderung zu bewirken. Seither sei die Lärmbelästigung nochmals deutlich angestiegen - was nicht nur störend sein, sondern auch krank machen kann.
Es läge nicht in der Zuständigkeit der Stadt, für Lärmschutz zu sorgen - dies sei Aufgabe der Autobahngesellschaft bzw. des Bundes, erklärte Oberbürgermeister Jan Rothenbacher.
Lärmschutz und Bürokratie
Tobias Ehrmann und Matthias Schiller von der Autobahn GmbH in Kempten informierten zu den gesetzlichen Bestimmungen und Zuständigkeiten in Sachen Autobahn. Lärmsanierungsmaßnahmen seien dabei vor allem eine Frage des Geldes, betonten sie. Die Autobahn GmbH könne nur dann eingreifen, wenn der Lärmpegel einen bestimmten Grenzwert überschreitet. Dieser sei von der Klassifizierung eines Gebietes als Wohngebiet, Mischgebiet oder Gewerbegebiet abhängig. Weitere Verkehrszählungen zur Feststellung des Lärmpegels an der A7 bei Buxach-Hart seien in diesem und im nächsten Jahr geplant.
Rothenbacher schlug ergänzend vor, beim Bau von freiflächigen PV-Anlagen auch auf den Schallschutz zu achten. Ein pragmatischer Lösungsansatz, der in naher Zukunft umzusetzen sein sollte.
Unverständnis
Oft kam in der Diskussion die Frage auf, weshalb kein Tempolimit an den betroffenen Stellen eingeführt werde. Ehrmann erklärte, dass gewisse Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um eine solche Geschwindigkeitsbegrenzung einführen zu können, beispielsweise die Überschreitung des Lärmpegels oder ein erhöhtes Unfallaufkommen.
Er rät den Betroffenen unter anderem, sich über die finanzielle Unterstützung bei einer Gebäudesanierung zu erkundigen. Dabei unterstütze auch die Autobahn GmbH.