Wer Tauben füttert, muss mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro rechnen. Doch „Ersttäter“ können mit Milde rechnen: Aufklärung, Appelle und Verwarnungen sollen hier das Mittel der Wahl sein. Foto: Sibylle Schwämmlein/pixelio.de. - Unser Vorschaubild: Die Taubenpopulation hat sich in vielen Städten zum Problem entwickelt. Auch in anderen bayerischen Städten wie München und Rosenheim, Kempten und Kaufbeuren wurden bereits Fütterungsverbote erlassen. Foto: Gerd Saile/pixelio.de
Memmingen (as). Da die Wildtaubenpopulation im Stadtgebiet Memmingen deutlich angestiegen ist und die „Hinterlassenschaften“ der Tiere besonders in der Altstadt zum öffentlichen Ärgernis werden, hat das Plenum des Memminger Stadtrats nun einstimmig einer „Taubenfütterungsverbotsverordnung“ zugestimmt. Das Verbot gilt ab 23. Februar 2019 für das gesamte Stadtgebiet.
„In letzter Zeit häufen sich die Beschwerden im historischen Altstadtgebiet über massive Belästigungen, Verunreinigungen und Schäden durch verwilderte, sich in Horden versammelnde Tauben bzw. durch herabfallenden Taubenkot“, erläuterte Martin Mittenhuber vom Rechtsamt der Stadt Memmingen den Antrag des Christlichen Rathausblocks (CRB).
Dies betreffe insbesondere zentrale Plätze und Orte wie den Schrannenplatz und die Maximilianstraße. Besonders im Bereich von Bäckereien und Betrieben mit Straßenverkauf besetzten ganze Taubenschwärme die umliegenden Gebäude, um das dort auf Wegen und Plätzen scharenweise ausgestreute Futter zu vertilgen, führte Mittenhuber aus. „Es wurden Passanten beobachtet, die tütenweise Brot an die Tauben verteilen.“
Tauben machen bekanntlich eine Menge Dreck. In Augsburg summiert sich der in Türmen und Schlägen gesammelte Kot auf fünf Tonnen pro Jahr. Foto: Ruth Rudolph/pixelio.de
Stadtverwaltung spricht von "Taubenplage"
Allein auf dem Schrannenplatz und angrenzenden Gebäuden wird die Zahl der sich dort versammelten Tauben auf 5-600 geschätzt. Mittlerweile könne von einer Taubenplage gesprochen werden. Massiv vermehren konnten sich die Tiere durch das Überangebot an Futter. Außerdem gibt es keine natürlichen Feinde im Stadtgebiet.
Um die Taubenpopulation wieder auf ein verträgliches Maß zu reduzieren, soll das Futterangebot verringert werden. Die gesetzliche Grundlage für ein Taubenfütterungsverbot findet sich in Art. 16 des Bayerischen Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG), das die Bekämpfung verwilderter Tauben und das Fütterungsverbot als Maßnahmen vorsieht, um Wohneigentum und historische Bauten zu schützen und öffentliche Plätze Gehwege und Fahrbahnen sauber zu halten.
Bis zu 1.000 Euro Bußgeld
Wer gegen das Fütterungsgebot verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro, bei fahrlässigem Handeln bis zu 500 Euro rechnen. „Um Taubenfütternde nicht vor den Kopf zu stoßen“, können „Ersttäter“ jedoch mit Milde rechnen: Aufklärung, Appelle und Verwarnungen sollen hier das Mittel der Wahl sein.
Die Taubenfütterungsverbotsverordnung soll nur einen ersten Schritt zur Dezimierung der Tauben im Stadtgebiet darstellen. Wenn das Verbot nicht ausreicht, sind weitere Maßnahmen angedacht. So sollen Schläge und Hohlräume an städtischen und privaten Gebäuden tiergerecht verschlossen werden und - wie in der Stadt Augsburg geschehen - Taubenschläge bzw. Taubentürme eingerichtet werden. Die Stadtverwaltung appelliert auch an Privateigentümer, ihr Gebäude durch geeignete Maßnahmen zu schützen.
Eigentum und Gesundheit schützen
Auch Stadtrat Wolfgang Courage (CRB) als Vorsitzender des Tierschutzvereins Memmingen befand die Verordnung als sinnvoll, um eine „ökologisch-sanfte Bestandsreduzierung“ zu erreichen und Eigentum und Gesundheit der Bevölkerung zu schützen.
Bürgermeister und Biologe Dr. Hans-Martin Steiger wies darauf hin, dass eine Regulierung des Nahrungsangebots die beste Möglichkeit sei, den Taubenbestand einzudämmen. Die menschliche Fütterung erzeuge eine künstliche Überpopulation, wobei die Tiere zum Teil durch Inzuchteffekte degenerierten. Auch Steiger wies noch einmal auf die Verantwortung der Hauseigentümer hin: „Die Tauben nisten auf jedem Vorsprung.“