Memmingen/Unterallgäu (as). Da die Verwirrung rund um die Elektrifizierung der Ausbaustrecke "ABS 48 – München–Lindau–Grenze D/A" nach wie vor groß ist, sollen hier ein paar Fakten genannt werden, die den derzeitigen Stand der Planung des Projektes, das bis 2020 fertig gestellt sein soll, in Bezug auf den Schallschutz skizzieren.
Hierbei stützt DIE LOKALE sich auf ein Schreiben von Stadtrat Dr. Hans-Martin Steiger (SPD), der, stellvertretend für seine Partei, am 13. Februar an der Podiumsdiskiussion des Bürgerforums Bahn e.V. im Trachtenheim teilgenommen hat. Außerdem werden ein paar Fakten aus dem Protokoll des "1. Regionalen Dialogforums für den Planungsabschnitt 3 - Stetten - Buxheim", das am 5. November 2013 im Memminger Rathaus stattfand, genannt.
"Die Voraussetzungen für optimalen Lärmschutz in diesem frühen Stadium der Planung sind gegeben", konstatiert Dr. Steiger (SPD). Im Einzelnen bedeutet dies:
"Schall 03" wird novelliert
Die Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen, in der Regel kurz als "Schall03" bezeichnet, beruhen auf der 16. Bundes-Immissionsschutzverordnung aus dem Jahre 1990. Eine Novellierung dieser Verordnung soll noch in diesem Jahr durch Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Dies ist jedoch noch nicht erfolgt. - "Sobald Ergebnisse der Schallschutzplanungen auf Grundlage der neuen 'Schall03' vorliegen, wird hierüber im Dialogforum informiert und entsprechende, öffentliche Informationsveranstaltungen gemeinsam geplant", heißt es im Protokoll der Bahn (siehe unter www.abs48.com).
Schienenbonus entfällt
So soll der Schienenbonus als lärmschutz-rechtliches Privileg der Bahn ab dem 1. Januar 2015 wegfallen, wie Steiger weiter ausführt. "Das bedeutet, dass Lärmschutzmaßnahmen bereits bei einem um 5 dB (Dezibel) geringeren Lärmpegel greifen als es derzeit der Fall ist", erklärt Steiger. (Bisher wurde der Geräusch-Beurteilungspegel beim Schienenverkehr grundsätzlich um 5 dB geringer angesetzt als beim Straßenverkehr. Erst wenn der Beurteilungspegel für Straßenverkehrslärm von der Bahn um 5 dB überschritten wurde, waren Lärmschutzmaßnahmen an Schienenwegen gesetzlich erforderlich.)
Nach Aussagen des zuständigen Bahn-Projektleiters trifft diese deutliche Verbesserung auf die geplante Elektrifizierung zu, da die Planfeststellungsverfahren erst nach dem Stichtag 1.1.2015 eingeleitet werden.
Einstufung als "wesentliche Maßnahme"
Zur Realisierung des bestmöglichen Lärmschutzes für Memmingen sei es außerdem notwendig, dass die Elektrifizierung als „wesentliche Maßnahme“ eingestuft wird und damit in den Rang einer „Neubaustrecke“ kommt", führt Steiger weiter aus. Dann nämlich greift der im Bundesimmissionsgesetz vorgesehene höchste Schallschutzanspruch. Dieser Anspruch ist nach Aussagen der Bahn für Memmingen gewährleistet. Dafür habe sich Oberbürgermeister Dr. Ivo Holzinger, neben anderen, als Mitglied des Projektbeirats erfolgreich eingesetzt, so Steiger.
Technisch innovative Maßnahmen
Von Seiten der Bahn sollen zusätzliche technisch-innovative Maßnahme bis zum Jahre 2020 vollumfänglich umgesetzt werden. Dazu zählen leisere Güterzüge durch Austausch der Bremssohlen (Verbundbremsen anstatt Graugussbremsen). Dadurch wird ein Aufrauen der Räder verhindert, was den Lärm des Vorbeifahrgeräusches um die Hälfte reduziert. Die Schallschutzwände könnten demnach niedriger gebaut werden. Außerdem sollen Schienenstegdämpfer installiert werden.
"Aufgabe der Stadt wird es sein", betont Dr. Steiger, "die Zusagen der Bahn einzufordern und den Planungsprozess kritisch und konstruktiv mitzugestalten". Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Projektentwicklung setze offene und transparente Vorgehensweise von Seiten der Bahn voraus.