Bauernproteste und unterstützende Kundgebungen dauern an, auch in Memmingen sind Aktionen möglich. Foto: Svenja Gropper
Memmingen (dl). Die neu gefasste Allgemeinverfügung der Stadt Memmingen bezüglich der sogenannten Bauernproteste von Anfang März wird nun bis 11. April 2024 verlängert.
Weiterhin sind folgende Regelungen einzuhalten:
- Bei teilnehmenden Fahrzeugen dürfen Hupen, Fanfaren oder ähnliches nicht als Kundgebungsmittel verwendet werden. Hupen dienen entsprechend der Straßenverkehrsordnung ausschließlich zur Warnung anderer Verkehrsteilnehmer.
- Rettungswege müssen freigehalten werden.
- Angehängte oder angebaute Fahrzeugteile wie abnehmbare Frontlader dürfen bei Versammlungen nicht mitgeführt werden, auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie Mähdrescher sind nicht erlaubt
- Fahrbahnen dürfen nicht verschmutzt werden.
- Bundesfernstraßen dürfen zu Versammlungszwecken nicht befahren werden, auch nicht die Zu- oder Abfahrten.
- Sofern keine stationäre Versammlung angemeldet ist, dürfen landwirtschaftliche Fahrzeuge nicht im öffentlichen Verkehrsraum stehen bleiben.
- Bei Korsos und Einzelfahrten darf eine Mindestgeschwindigkeit von 15km/h nicht unterschritten werden.
- Auf der Ladefläche dürfen keine Personen transportiert werden.
- Bei vielen Teilnehmern sind Fahrzeug-Blöcke zu je maximal zehn Fahrzeugen zu bilden, um die Durchfahrt an Anschlussstellen oder Parkplätzen zu ermöglichen.
- Um einen Rückstau bei Autobahnabfahrten zu vermeiden, sind in diesen Bereichen Blockaden, Langsamfahrten etc. untersagt.
- Transparente müssen sicher und ohne die Sicht für den Fahrzeugführer zu beeinträchtigen an den Fahrzeugen angebracht.
Die Allgemeinverfügung in voller Länge finden Sie hier.