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Verdienstausfall wegen Kinderbetreuung?

Landratsamt Unterallgäu informiert über Elternhilfe

veröffentlicht am 16.06.2020
Kinderbetreuung Corona

Für Eltern kleinerer Kinder war das Homeoffice oft schwer zu realisieren. Wer wegen häuslicher Kinderbetreuung einen Verdienstausfall erlitten hat, kann Elternhilfe beantragen. Foto: Underwood/pixabay

Unterallgäu (dl). Wegen der Corona-Krise waren Kindertagesstätten und Schulen wochenlang geschlossen. Teilweise müssen immer noch Kinder zuhause betreut werden. Wer deswegen nicht arbeiten kann oder konnte, erhält unter Umständen finanzielle Hilfe. Darauf weist das Jugendamt am Unterallgäuer Landratsamt hin.

„Eltern, die einen Verdienstausfall erlitten haben, weil sie ihre Kinder wegen der Schließung von Kindertageseinrichtungen und Schulen persönlich betreuen mussten, können Entschädigungszahlungen, die sogenannte Elternhilfe beantragen“, sagt Fachberaterin Manja Sailer. Vielen Eltern sei das nicht bewusst. Der Antrag könne rückwirkend gestellt werden.

Voraussetzung: Kinder jünger als zwölf Jahre

Voraussetzung für den Anspruch auf Elternhilfe ist, dass keine anderweitige zumutbare Betreuungsmöglichkeit für Kinder, die jünger als zwölf Jahre oder behindert sind, bestanden hat. Der Antrag muss vom Arbeitgeber gestellt werden. Selbstständige können diesen selber stellen. Die Beantragung ist online möglich unter www.stmgp.bayern.de/coronavirus/massnahmen/#Elternhilfe Auf dieser Seite sind auch weitere Informationen zur Elternhilfe zu finden.

Viele Fragen rund um das Corona-Virus werden auch auf der Homepage des Landkreises unter www.unterallgaeu.de/corona beantwortet. Außerdem gibt das Unterallgäuer Bürgertelefon Auskunft. Dieses ist werktags von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr besetzt und unter (08261) 995-406 zu erreichen - außer am Freitag, 19. Juni. An diesem Tag ist das Landratsamt geschlossen.