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Unterhaltsvorschuss ausgeweitet

Rückwirkend zum 1. Juli haben auch Jugendliche von zwölf bis 17 Jahren Anspruch

veröffentlicht am 23.07.2017
Ausweitung des Unterhaltsvorschusses

Alleinerziehenden sollten bereits jetzt einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss nach den neuen Regelungen beim zuständigen Jugendamt (Unterhaltsvorschussstelle) zu stellen. Foto: iwona golczyk/pixelio.de

Memmingen (dl). Gute Nachrichten für alleinerziehende Mütter und Väter: Rückwirkend zum 1. Juli 2017 soll die bisherige Altersgrenze beim Anspruch auf Unterhaltsvorschuss entfallen, womit dann auch Jugendliche  von zwölf bis 17 Jahren Ansprüche geltend machen können.

Der Unterhaltsvorschuss ist eine sehr wichtige Leistung für alleinerziehende Eltern und ihre Kinder. Er sichert verlässlich die wirtschaftliche Stabilität von Alleinerziehenden und ihren Kindern, wenn Zahlungen des anderen Elternteils ausbleiben. Zudem erreicht die zuständige behördliche Stelle häufig, dass der Unterhalt zukünftig fließt.

Dadurch wird zukünftig gewährleistet, dass der Staat mit Unterhaltsvorschuss oder SGB II im Bedarfsfall lückenlos für alle Kinder einspringt, wenn sie ihnen zustehende Unterhaltszahlungen nicht erhalten.

Eine zweite wichtige Änderung ist, dass die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wegfällt: Den Unterhaltsvorschuss gibt es jetzt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres der Kinder.

Jetzt beantragen!

Die Reform des Unterhaltsvorschusses ist Bestandteil eines umfangreichen Gesetzes zur Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern. Nach Verabschiedung und Zustimmung durch Bundestag und Bundesrat Anfang Juni kann die die geplante Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) in Kraft treten. Die Neuregelung wird erst nach Verkündung des Gesetzes rückwirkend zum 1. Juli 2017 verbindlich gültig – Alleinerziehenden wird jedoch empfohlen, bereits jetzt einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss nach den neuen Regelungen beim zuständigen Jugendamt (Unterhaltsvorschussstelle) zu stellen.

Zuständig für Kinder mit Wohnsitz in Memmingen ist das Stadtjugendamt Memmingen, Ulmer Straße 2, 3. Obergeschoss, Zimmer 307 und 308. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8–12 Uhr, Donnerstag 15–17 Uhr.

Folgende Unterlagen werden zur schriftlichen Antragstellung benötigt: Kopie des Personalausweises oder eines Ausweises/Passes mit Aufenthaltstitel, Kopie der Geburtsurkunde des Kindes, Nachweis über Einkünfte des Kindes (Kindergeld, Unterhalt, Halbwaisenrente). Ggf. sind weitere Unterlagen erforderlich.

Nähere Infos, Merkblatt, Fragebogen und Antragsformular finden Sie auf der Internetpräsenz der Stadt Memmingen unter www.memmingen.de im virtuellen Rathaus unter Unterhaltsvorschuss.