Wer eine Luftwärmepumpe einbaut, muss die Richtwerte zum Lärmschutz einhalten. Symbolfoto: pixabay/HarmvdB
Unterallgäu (dl). Das sogenannte Heizungsgesetz (Gebäudeenergiegesetz) ist beschlossene Sache, es tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Wer eine Luftwärmepumpe einbauen will, sollte dabei unbedingt auch an den Lärmschutz denken, rät das Landratsamt Unterallgäu.
Im Gebäudeenergiegesetz ist festgelegt, dass Heizungen künftig mit einem Anteil von mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden sollen. Zum Heizen werden dabei häufig Luftwärmepumpen verwendet. Diese nehmen die Luft außerhalb eines Gebäudes auf und nutzen diese zur Erzeugung von Wärme - unter anderem mit einem Ventilator, der Geräusche macht. Deshalb müssen laut Landratsamt Betreiber einer solchen Pumpe immissionsschutzrechtliche Vorgaben beachten, auch wenn sie für die Errichtung häufig keine separate Baugenehmigung brauchen.
Richtwerte einhalten
Wer eine Luftwärmepumpe einbauen will, sollte sich daher vorher erkundigen, ob die Richtwerte der „Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ sowie die Vorgaben für Abstände und Mindestschallleistungspegel für Luftwärmepumpen eingehalten werden.
Weiterführende Informationen sind auf der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Umwelt zu finden.