Der Memminger Stadtrat will weiter mit dem Landkreis über eine mögliche Fusion des Klinikums mit den Unterallgäuer Kreiskliniken verhandeln. Ein strittiger Punkt ist das Beteiligungsverhältnis bzw. die künftigen Unternehmensanteile der potenziellen Partner. Foto: dl Archiv
Memmingen /Unterallgäu (as). Wie berichtet, hat der Landkreis Unterallgäu die Gespräche über eine Fusion des Klinikums Memmingen mit den Kreiskliniken Unterallgäu-Mindelheim und der Kreisklinik Ottobeuren auf Eis gelegt. Nun haben sich alle Fraktionen des Memminger Stadtrates in offenen Briefen an Oberbürgermeister Manfred Schilder für eine Fortsetzung der Verhandlungen ausgesprochen. Allerdings bestehen unterschiedliche Meinungen zum Beteiligungsschlüssel zwischen Stadt und Landkreis.
CSU, ÖDP, die Grünen und die Freien Wähler (und damit die Mehrheit des Stadtrates) plädieren für ein Beteiligungsverhältnis von 50:50 als Grundlage weiterer gemeinsamer Fusionsverhandlungen. „Der Prozess soll durch die bayerische Krankenhausgesellschaft begleitet werden und innerhalb eines halben Jahres zum Abschluss der Fusion führen“, heißt es in dem gemeinsamen Schreiben an Oberbürgermeister Schilder.
Nach Meinung von SPD/FDP und CRB hingegen sollte sich das Beteiligungsverhältnis an den Größenverhältnissen der Partner orientieren, also an Kriterien wie Betten- und Patientenzahl, Ärzte und Personalstärke, Anzahl der Hauptabteilungen etc.. Hier besteht ein Verhältnis von zwei Drittel zu ein Drittel zwischen dem Klinikum Memmingen und den oben genannten Kreiskliniken Unterallgäu.
„Ausverkauf des Klinikums“
Ein abgerundetes Beteiligungsverhältnis von 60 zu 40 betrachten beide Fraktionen demnach als ein faires Angebot, zumal eine Argumentation auf Augenhöhe nicht nicht von den Mehrheitsverhältnissen abhänge, sondern Fairness, Respekt und Vertrauen voraussetze. Ein paritätisches Verhältnis hingegen wertet die SPD/FDP-Fraktion als „nicht an der Sache orientierte Gleichmacherei“. Der CRB sprach sogar von einem „Ausverkauf des Klinikums“, wenn die Zusammenarbeit mit den Kreiskliniken auf Grundlage eines 50:50-Verhältnisses zustande käme.
"Politische Einflussnahme beschränken"
Unter dem Motto „Ein Herz für unsere Patientinnen und Patienten“ fordern SPD/FDP und CRB den Rathauschef auf, bei seiner „gegenüber den leitenden Ärzten des Klinikums erklärten Haltung zu bleiben, wonach diese sich nicht einem wie auch immer gearteten politischen Willen beugen müssen“. Das Wohl der Patient/innen bleibe am besten gewahrt, wenn die politische Einflussnahme beschränkt werde, heißt es in dem Antrag des CRB.
Gemeinsames medizinisches Konzept
Grundlage für eine Fusion müsse ein schlüssiges gemeinsames medizinisches Konzept mit dem Partner sein. Dabei stünden die Interessen der Patient/innen an erster Stelle und damit auch die Interessen der Mitarbeiter/innen im medizinischen, pflegerischen und im Verwaltungsbereich des Memminger Klinikums.
Gespräche mit weiteren möglichen Partnern
Alle Fraktionen befürworten übereinstimmend auch Gespräche mit weiteren möglichen Partnern im Allgäu. Wobei die SPD ergänzend darauf hinweist, dass es bereits vielfältige und erfolgreiche Kooperationen des Memminger Klinikums gibt - sowohl mit den Kreiskliniken Unterallgäu als auch mit Kliniken in Kempten und dem Oberallgäu, in Kaufbeuren und dem Ostallgäu und dass das Memminger Klinikum seit 2004 auch akademisches Lehrkrankenhaus der Ludwig-Maximilians-Universität München ist.
„Wir unterstützen weitere Gespräche, obgleich das Klinikum Memmingen wegen seines hohen Standards und seiner bayernweit anerkannten herausragenden medizinischen Qualität und seines Einzugsbereiches auch in Zukunft allein bestehen kann“, macht die SPD/FDP- Fraktion deutlich.
Qualifizierte Mehrheit bei Grundsatzfragen
Die Fraktionen beantragen nun, In der nächsten Stadtratssitzung darüber abzustimmen, wie die Beteiligungsverhältnisse zwischen Stadt und Landkreis in einem gemeinsamen Unternehmen verteilt werden sollen. SPD/FDP und CRB weisen allerdings darauf hin, dass grundlegende Fragen wie zum Beispiel die Schließung eines Hauses oder andere zentrale Sachentscheidung nur mit qualifizierter Mehrheit eines zu bildenden Verwaltungsbeirates beschlossen werden sollen.
Ob und in welchem Rahmen die Gespräche in naher Zukunft überhaupt fortgesetzt werden können, hängt natürlich auch von der Bereitschaft des Landkreises ab.