(dl). Die LEW Verteilnetz GmbH (LVN) erfasst zum Jahreswechsel wieder die Zählerstände im Netzgebiet. Dabei gibt es grundsätzlich zwei Vorgehensweisen, die sich je nach Wohnort unterscheiden können: über Ortsbevollmächtige oder per Selbstablesung per Brief.
Ob ein Ortsbevollmächtigter für die Zählerablesung vorbeikommt oder eine Selbstablesung notwendig ist, kann sich dabei auch innerhalb einer Kommune je nach Ortsbereich unterscheiden.
Ortsbevollmächtige
Die meist persönlich bekannten Ortsbevollmächtigten werden zwischen 21. Dezember und 20. Januar die Haushalte kontaktieren. Wer seinen Zählerstand dabei selbst ablesen möchte, kann dem Ortsbevollmächtigten den Zählerstand direkt an der Haustür oder im Nachgang beispielsweise telefonisch mitteilen. Trifft der Ortsbevollmächtigte den Kunden nicht an, hinterlässt er eine Karte mit allen notwendigen Informationen, um den Zähler selbst abzulesen. Die Ortsbevollmächtigten können sich mittels einer Bescheinigung sowie dem Personalausweis ausweisen. Wer Zweifel an der Befugnis der Ableser hat, kann sich unter der kostenfreien Rufnummer 0800 539 638 1 von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 8 und 17 Uhr rückversichern. Bei Fragen können sich Netzkunden auch per Mail an die Adresse obv@lew.de wenden.
Selbstablesung
In Gebieten ohne zuständige Ortsbevollmächtigte wird LVN die Haushalte im Dezember direkt per Brief informieren und um eine Selbstablesung bitten. Alle notwendigen Informationen zur Selbstablesung und zur Übermittlung des Zählerstands sind in dem Schreiben erläutert.
Ablesung unabhängig vom Stromlieferanten
Von welchem Stromlieferanten die Haushalte ihren Strom beziehen, spielt bei der Ablesung keine Rolle. Der abgelesene aktuelle Zählerstand wird an den jeweiligen Stromlieferanten für die individuelle Stromverbrauchsabrechnung weitergeleitet. Gleichwohl kann es vorkommen, dass die jeweiligen Stromlieferanten sich zusätzlich für eine Zählerablesung melden.