In seiner jüngsten Plenumssitzung hat der Memminger Stadtrat einstimmig die Stellplatzsatzung der Stadt Memmingen, die 2008 in Kraft getreten war, neu erlassen. Archivfoto: Sonnleitner
Memmingen (dl). Wie viele Stellplätze beim Bau oder bei der Sanierung eines Gebäudes nachzuweisen sind und wie groß diese sein müssen, regelt eine kommunale Stellplatzsatzung. Der Stadtrat hat in seiner jüngsten Plenumssitzung einstimmig die Stellplatzsatzung der Stadt Memmingen, die 2008 in Kraft getreten war, neu erlassen.
In der an heutige Bedürfnisse angepassten Satzung ist unter anderem die Barrierefreiheit der Stellplätze geregelt und erstmals wurden auch Fahrradstellplätze berücksichtigt. In der Altstadt konnten Bauherren bislang bereits Stellplätze ablösen, wenn auf ihrem Grundstück oder in der Nähe eine Realisierung nicht möglich war. Mit der neuen Satzung gilt diese Möglichkeit ausdrücklich auch bei Nutzungsänderungen oder Erweiterungen der Gaststättenfläche durch Gastronomiebetriebe. Die neue Stellplatzsatzung soll nach Ablauf von zwei Jahren vom Baureferat evaluiert und dem zuständigen Stadtratsausschuss erneut zur Diskussion vorgelegt werden.
Seit 2018 beschäftigte sich eine Arbeitsgruppe intensiv mit einer Aktualisierung der Stellplatzsatzung. "Mitglieder der Arbeitsgruppe waren der Baureferatsleiter, die Leiter der Ämter Stadtplanung, Bauordnung und Bauverwaltung, das Rechtsamt sowie die Stabstelle Wirtschaftsförderung/Stadtmarketing und Stadtrat Hermann Zelt", informierte Stefan Haas, Leiter des Bauverwaltungsamts.
Bislang bezog sich die Satzung nur auf Kfz-Stellplätze. In der neuen Satzung sind daneben auch Stellplätze für Lkw, Busse und Fahrräder berücksichtigt. Grundlage ist eine Verkehrsuntersuchung von 2016.
Hier die neuen Regelungen bzw. Ergänzungen:
Barrierefreiheit von Stellplätzen in Hinblick auf Größe (3,5 Meter lichte Breite und 5 Meter Länge), Lage (in der Nähe des Eingangsbereichs) und Mindestanzahl (für je 50 Stellplätze ist ein zusätzlicher Stellplatz für Menschen mit Behinderung zu schaffen).
Fahrradabstellplätze außerhalb der Altstadt und stärkere Gewichtung des Radverkehrs: Einem Stadtratsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen von 2019 folgend, regelt ein neuer Paragraph die notwendige Anzahl und Größe der Fahrradabstellplätze und deren Erreichbarkeit und Lage. "In der Altstadt gelten diese Regelungen nicht, da für die Innenstadt die Fahrradabstellplätze im Rahmen des Radverkehrskonzeptes neu geregelt werden sollen", erläuterte Stefan Haas. Hintergrund der neuen Regelungen ist das grundlegende Ziel der Stadt Memmingen den Radverkehrsanteil von aktuell 25 Prozent am Gesamtverkehrsaufkommen in der Stadt nachhaltig zu erhöhen.
Mindestanforderung für Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Lastwagen/ Kraftomnibusse hinsichtlich der Anzahl und Größe.
Möglichkeit zur Ablösung von Stellplätzen im Altstadtgebiet für den gastronomischen Bereich: In der Altstadt kann die Stellplatzpflicht für Kraftfahrzeuge weiterhin durch einen Ablösungsvertrag erfüllt werden, wenn der Bauherr die notwendigen Stellplätze auf einem Baugrundstück oder auf einem geeigneten Grundstück in der Nähe des Baugrundstücks nicht herstellen kann. Neu ist die Möglichkeit zur Ablösung z. B. für Gaststätten bei Nutzungsänderungen oder Erweiterungen der Gaststättenfläche.
Anreize zur zeitnahen Wohnraumschaffung bzw. Nachverdichtung in der Altstadt: Bei der Schaffung von zusätzlichem Wohnraum in einem Bestandsgebäude entfällt für das Altstadtgebiet in einem Zeitraum von fünf Jahren die Verpflichtung zur Ablösung von Kraftfahrzeugstellplätzen.