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„Sozialkarte Memmingen“: SPD will Teilhabe sozial Benachteiligter am öffentlichen Leben

veröffentlicht am 15.02.2014

Barbara von Rom Matthias Ressler Barbara von Rom und Matthias Ressler (beide SPD) machen sich für Einkommensschache stark. Foto: privat

Memmingen (dl). Wer heute auf die Unterstützung des Staates angewiesen ist und Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe erhält, hat nicht nur Probleme, sich die Dinge des täglichen Lebens leisten zu können. In vielen Fällen bedeutet der Abstieg in "sozial prekäre Verhältnisse" viel mehr. Mit dem Ausschluss vom Arbeitsleben kommt auch oft der Ausschluss vom öffentlichen Leben. Viele Menschen können sich z.B. den Besuch kultureller Einrichtungen, öffentlicher Aufführungen oder Sportveranstaltungen nicht mehr leisten.  Dies will die SPD mit einer „Sozialkarte Memmingen“ ändern.

Die Idee einer „Sozialkarte“ ist nicht neu. In vielen Städten, wie zum Beispiel in Landsberg, gibt es vergleichbare Projekte. Auf Seiten der SPD machen sich Barbara von Rom  und Matthias Ressler stark. Beide wissen von was sie sprechen, sind sie doch beide im Memminger Kulturleben keine Unbekannten. Barbara von Rom leitet die Kulturwerkstatt am Schweizerberg und Matthias Ressler ist im Kaminwerk federführend. Beide sind der Meinung, dass nicht nur Wohnung und Essen wichtig sind, sondern auch die Teilhabe am öffentlichen Leben. Nur wer sich nicht zuhause einigelt, sondern den Kontakt zu anderen Menschen sucht, schafft auch wieder den Sprung in die Mitte der Gesellschaft, in den Arbeitsmarkt und in ein produktiveres Leben. Deshalb machen sich beide für eine „Sozialkarte Memmingen“ stark. Die SPD will diese nach der Stadtratswahl auf den Weg bringen.

Für Inhaber der „Sozialkarte Memmingen“ soll es Ermäßigungen in den Einrichtungen des öffentlichen Lebens in Memmingen geben wie Museen, Theater, Bühnen, Sportstätten, Kino usw.. Die „Sozialkarte Memmingen“ soll erhalten, wer Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II ( Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), Sozialhilfe nach dem 3. Kapitel des Sozialgesetzbuches XII, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des Sozialgesetzbuches XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält oder zu einer Bedarfsgemeinschaft gehört, die eine der genannten Sozialleistungen erhält.

Alle Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft, also auch Partner und Kinder, wenn sie im gleichen Haushalt leben, können die Sozialkarte erhalten. Die Sozialkarte soll vom Sozialamt der Stadt Memmingen ausgegeben werden. Welche genauen Leistungen die Sozialkarten beinhaltet, wird vor der Einführung ermittelt. Einige Einrichtungen haben bereits eingewilligt, die Sozialkarte zu unterstützen. "Barbara und ich sind gerne bereit ehrenamtlich für die nötige Unterstützung der Memminger Kultur- und Sporteinrichtungen zu sorgen“, so Matthias Ressler.