Auch auf dem Memminger Christkindlesmarkt sind Messer laut Waffengesetz nun verboten: Foto: dl Archiv
Memmingen (dl). Die Änderung des Waffengesetzes von Ende Oktober gilt erstmals auch für den Memminger Christkindlesmarkt: Es dürfen keine Waffen und Messer - auch keine kleinen Taschenmesser - mitgeführt werden dürfen. Darauf weist das Ordnungsamt der Stadt Memmingen hin.
Ausnahmen vom Messerverbot gelten bundesweit unter anderem für den Lieferverkehr, die Gastronomie oder für Stände, an denen Messer verkauft werden. Diese gibt es auch auf Weihnachtsmärkten. Messer, die dort erworben werden, dürfen mitgeführt werden. Besucher müssen sie aber verpackt lassen und nicht zugriffsbereit transportieren.