Diese Frau ist im achten Monat schwanger, was nur schwer zu verbergen ist. Dennoch gibt es immer wieder Fälle, in denen eine Schwangerschaft lange Zeit verheimlicht wird. Foto: fotolia.com
Das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere zur vertraulichen Geburt trat am 1. Mai 2014 in Kraft. Frauen, die ihre Schwangerschaft aus einer Notsituation heraus verheimlichen, soll der Weg ins reguläre Hilfesystem geebnet werden. Dies ist auch im Interesse des Kindes, da im Unterschied zur anonymen Geburt u.a. geregelt ist, dass das Kind ab seinem 16. Lebensjahr die Möglichkeit hat, seine Herkunft zu erfahren. Der Gesetzgeber schafft damit eine gesetzliche Alternative zur anonymen „Arm in Arm“-Übergabe“, der Abgabe in einer Babyklappe oder im Extremfall einer Kindsaussetzung.
Vor kurzem wurde vom Bundesfamilienministerium das Ergebnis einer Evaluation zum Gesetz veröffentlicht. Daraus geht u.a. hervor, dass zwischen 2014 und 2016 sich rund 1300 Frauen über die Möglichkeit einer vertraulichen Geburt anonym beraten ließen.
Wer glaubt, seine Schwangerschaft verheimlichen zu müssen, hat häufig Angst vor negativen Reaktionen im Familienkreis bis hin zu Furcht vor Gewalt. Manche Frau fühlt sich von der Schwangerschaft komplett überfordert und sieht für sich keinen Weg für ein Leben mit dem Kind.
Eine vertrauliche und anonyme Beratung stellt umfassend alle Hilfsangebote dar und öffnet damit gangbare Wege für die Betroffenen.
Frauen können sich direkt an eine der Beratungsstellen wenden oder über die bundesweite kostenlose Telefon-Nr. 0800-40 40 020 anonym Kontakt aufnehmen; von dort werden sie auch bei Bedarf an die örtlichen Beratungsstellen weitervermittelt.