Schwaben (dl). Für die von den Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie stark betroffenen Unternehmen und Selbstständigen im Freistaat arbeiten die bayerischen Wirtschafts- und Bankenverbände an einer Überbrückungsfinanzierung. Denn die Antragstellung auf Überbrückungshilfe IV ist zwar seit dem 7. Januar dieses Jahres und auf Neustarthilfe seit heute möglich, die Bearbeitung der eingehenden Anträge kann jedoch voraussichtlich erst Mitte Februar starten.
„Die Corona-Wirtschaftshilfen haben neben dem Kurzarbeitergeld einen wichtigen Beitrag dazu geleistet, dass massenhafte Insolvenzen in der bayerisch-schwäbische Wirtschaft bislang verhindert werden konnten. Doch angesichts immer dünnerer Liquiditätsdecken ist es zunehmend wichtig, dass die Unternehmen schnelle Unterstützung erhalten. Daher geht von der Zusammenarbeit der bayerischen Wirtschafts- und Bankenverbände auch ein wichtiges Signal für die regionale Wirtschaft aus“, stellt Markus Anselment, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der IHK Schwaben, fest.
Beteiligt haben sich die IHK für München und Oberbayern für die bayerischen Industrie- und Handelskammern, der Bayerische Handwerkstag, die Vereinigung der bayerischen Wirtschaft, der Bayerische Bankenverband, der Bayerische Sparkassenverband, der Genossenschaftsverband Bayern sowie die Steuerberaterkammern München und Nürnberg. Hintergrund ist, dass die Bearbeitung der Anträge auf Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfe voraussichtlich erst Mitte Februar starten kann. Sobald der Bund die entsprechende IT-Plattform komplett zur Verfügung gestellt hat, können die Bewilligungsstellen der Bundesländer in Zusammenarbeit mit den sogenannten „prüfenden Dritten“, in der Regel die Steuerberater der betroffenen Betriebe, mit der Bearbeitung der Anträge beginnen.
Hausbanken können mit Zwischenfinanzierung helfen
„Die Verzögerung trifft viele Selbstständige und Unternehmen hart, denn sie haben zum Teil bereits ihre Rücklagen eingesetzt, um in der Corona-Krise zu überbrücken“, teilen die Wirtschafts- und Bankenverbände gemeinsam mit. In dieser Situation können die Hausbanken mit einer Zwischenfinanzierung unter die Arme greifen und so Liquiditätsengpässe überbrücken, solange die Überbrückungshilfe IV noch nicht ausgezahlt werden kann. Eine Möglichkeit dazu wären Dispositionskredite. Betroffene Selbstständige und Unternehmen sollen dazu frühzeitig mit ihrer Hausbank Kontakt aufnehmen, um eine mögliche Überbrückungsfinanzierung abzuklären und zu prüfen.
„Basis hierfür kann eine Bestätigung des prüfenden Dritten über die Antragstellung auf dem Ausdruck des gestellten Antrags sein, den dieser im Auftrag des Antragstellers an dessen Hausbank sendet“, erklären die Wirtschafts- und Bankenverbände weiter. „Als sehr pragmatisches und schnell verfügbares Instrument zur Liquiditätssicherung haben sich auch die Corona-Schnellkredite der KfW und LfA Förderbank Bayern erwiesen. Diese sind jeweils über die Hausbank beantragbar.“
Kleine Familienbetriebe brauchen Hilfe, IHK informiert und berät
Anselment abschließend: „Der Blick in die Antrags-Statistik zeigt uns, wie notwendig die Corona-Wirtschaftshilfen gerade auch für die kleinen und mittleren Unternehmen sowie die vielen Soloselbständigen sind. Die meisten Anträge kommen aus der Gastronomie. Allerdings sind es auch die Veranstaltungsbranche oder der Einzelhandel, die ihre unverschuldeten Umsatzausfälle nicht aus eigener Kraft ausgleichen können. Diese Branchen werden von kleinen Familienbetrieben geprägt, denen im dritten Jahr der Corona-Krise das Wasser oft schon bis zum Hals steht. Den Haus- und Förderbanken kommt daher eine wichtige Rolle zu. Unsere Aufgabe als IHK Schwaben ist es, unsere Mitgliedsunternehmen über die verschiedenen Möglichkeiten zu informieren und zu beraten.“
Alle Informationen zu den staatlichen Corona-Wirtschaftshilfen und den Förderkrediten finden Sie unter www.schwaben.ihk.de, Nr. 4736802.