
Im Bild: Manuel Künstner, Personalleitung PFEIFER Gruppe,
Dagmar May, IFD Schwaben, Regina Dietrich, CAP-Markt – Integrationsbetrieb,
Polina Bubnova, Koordinationsstelle Inklusion Unterallgäu, Seitz Manfred, FÖBS
Ursberg, Gerhard Remmele, IHK Schwaben, Katja Schweinberger, Unterallgäuer
Werkstätten GmbH, Johann Sirch, Grob Werke GmbH, Roland Lumpe, Agentur für
Arbeit Ke-MM, Johann Mayr, Integrationsamt-ZBFS Augsburg, Michaela Rapp,
Unterallgäuer Werkstätten GmbH, Ursula Kiefersauer, Integrationsbeauftragte
Mindelheim, Norbert Schreff, Geschäftsführer Jobcenter Memmingen, Robert
Neuhauser, IFD Schwaben, Ute Bergmaier, Stadt Mindelheim, Saskia Kastello,
Dominikus Ringeisen Werk, Dieter Kranzfelder, DRV Schwaben. Foto: privat
Memmingen (dl). Der „Regionale Arbeitstisch
Memmingen-Unterallgäu zur Beschäftigung behinderter Menschen“ tagte unlängst
bei der Firma Pfeifer Seil- und Hebetechnik in Memmingen. Aufgabe des 2007
gegründeten Regionalen Arbeitstisches ist es, die Chancen für Menschen mit
Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt zu verbessern.
Dazu dienen die regelmäßigen Treffen der Vertreter der Kommunen, des Bezirks, der Kammern, des Integrationsfachdienstes und vor allem der Arbeitsagenturen.
Die Teilnehmer erhalten Informationen über die Entwicklung der Arbeitslosenquote bei Menschen mit Behinderung und treten in Austausch betreffs Verbesserungen.
Thematischer Inhalt des Treffens war diesmal das „Budget für Arbeit“. Hierzu gab der Inklusionsbeauftragte des Bezirk Schwaben, Stefan Dörle, eine kurze Einführung und zeigte die aktuellen Fragestellungen auf. In einer lebhaften Diskussionsrunde erläuterten die unterschiedlichen Beteiligten ihre Standpunkte zum aktuellen Gesetz und dessen Umsetzung.
Diskutiert wurde unter
anderem, dass einige Begriffe wie beispielsweise der Begriff der
„Erwerbsunfähigkeit“ nicht abschließend geklärt sind. Hierbei steht
unter anderem die Frage im Raum, ob ein Mensch, der
als erwerbsunfähig eingestuft wurde, diesen Status und somit sein
Rückkehrrecht in eine Werkstatt wieder verlieren kann.
Diese Frage ist relevant, denn aufgrund des eigentlich bestehenden Rückkehrrechtes werden bei Beschäftigungen im Rahmen des Budget für Arbeit keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt, da der Beschäftigte im Falle der Arbeitslosigkeit jederzeit wieder in einer Werkstatt beschäftigt werden kann.
Sollte der Beschäftigte sich jedoch auf seinem Arbeitsplatz so gut entwickeln, dass er die Merkmale der Erwerbsunfähigkeit verliert (was ja grundsätzlich zu begrüßen ist), bleibt unklar, wie damit umzugehen ist.
Das Budget für Arbeit wird grundsätzlich für zwei Jahre gewährt, anschließend wird der Bedarf erneut geprüft.