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Rechtliche Änderungen bei der Sozialversicherung

Die AOK informiert Arbeitgeber zum Jahreswechsel

veröffentlicht am 24.10.2023

Memmingen (dl). Zum Jahreswechsel wird es wieder Neuerungen bei den gesetzlichen Rahmenbedingen im Sozialversicherungsrecht geben. Wie sich das auf Betriebe auswirkt und wie diese damit umgehen können, dazu informiert die AOK ab November in Online-Seminaren.

Schwerpunktthema 2023 ist die Anhebung des Mindestlohns: Wie wirkt sich die höhere Vergütung auf die geringfügig entlohnten Beschäftigungen (Minijobs) und auf die Midijobs (Übergangsbereich) aus? Vor allem die wichtigsten Änderungen für das Personal- und Lohnbüro sowie deren Effekte auf die Entgeltabrechnung werden thematisiert. „Zudem stellt die AOK vor, was sich im neuen Jahr bei den Meldungen zur Sozialversicherung ändern wird“, so Regina Merk-Bäuml, Direktorin der AOK Direktion Memmingen-Unterallgäu.

Die digitalen Formate bestehen aus Videos zu einzelnen Themenbereichen, vertiefendem Informationsmaterial zum Herunterladen und einem Expertenforum für individuelle Fragen. „Natürlich stehen die bekannten AOK-Ansprechpersonen wie bisher für vertiefende Fragen zur Umsetzung im Betrieb jederzeit zur Verfügung“, betont sie.

Online-Seminare ab 10. November

Die Erfahrungen aus dem Vorjahr zeigen, dass die Teilnahmeplätze sehr begehrt sind. Aufgrund der starken Nachfrage bietet die AOK dieses Jahr bundesweit 50 Online-Seminare an. „Alle Interessierten erhalten einen Platz, falls nötig werden zusätzliche Termine angeboten“, verspricht Merk-Bäuml.

Die Online-Seminare starten ab dem 10. November.
Eine Anmeldung ist möglich unter aok.de/fk/jahreswechsel.