Die Lokale Memmingen
Gefro AOK Enerix Brommler Golfclub Memmingen Innoverta Landestheater Schwaben Cineplex Kaminwerk Memmingen FC Memmingen Rechtsanwalt Philipp Hacker Radio AllgäuHit

Quo vadis, Zehntstadel? Nun doch kein Bürgerentscheid?

veröffentlicht am 15.03.2014

Was geschieht nun mit der denkmalgeschützen Ruine in Steinheim? Foto: as Was geschieht nun mit der denkmalgeschützen Ruine in Steinheim? Foto: as

Memmingen (rad). Der Steinheimer Zehntstadel bleibt ein leidiges Thema in Memmingen. Wie berichtet, sollte ein Bürgerentscheid über die Zukunft des maroden, denkmalgeschützten  Gebäudes entscheiden. Dieser Entscheid wird nun aller Voraussicht nach an sogenannten Formfehlern scheitern.

Noch Ende Februar schienen die Voraussetzungen für einen Bürgerentscheid sogar übertroffen: 3.650 Unterschriften konnten die Initiatoren des "Bürgerbegehrens Zehntstadel", Thomas Mirtsch, Harald Miller und Thomas Mayer, an Oberbürgermeister Dr. Ivo Holzinger übergeben. 2.100 wären notwendig gewesen. Der Stadtrat hätte über das Bürgerbegehren voraussichtlich am 24. März entscheiden müssen, nachdem die Stadtverwaltung die Unterschriftenlisten eingehend geprüft hatte. Dies ist nun geschehen, allerdings mit einem für die Initiatoren fatalen Ergebnis: Wie aus einer Mitteilung der Stadt hervorgeht, habe sich nach eingehender Prüfung der von den Initiatoren eingereichten Unterschriftenlisten herausgestellt, dass das Bürgerbegehren in der eingereichten Form nicht zulässig sei.

Formelle Zulässigkeitsvoraussetzungen nicht eingehalten

Zwar bestünden aus Sicht der Stadt keine Bedenken gegen den Inhalt des Bürgerbegehrens, doch seien die nach Artikel 18 a der Bayerischen Gemeindeordnung (Bayer.GO) vorgeschriebenen, formellen Zulässigkeitsvoraussetzungen nicht erfüllt, heißt es in der Mitteilung der Stadtverwaltung. Die eingereichten Unterschriftenlisten entsprächen diesen Vorgaben nicht, da sie als lose Einzelblätter an Textblätter angeheftet wurden.

In die Prüfung wurde von seiten der Stadt auch die Aufsichtsbehörde, die Regierung von Schwaben, eingeschaltet. Diese teilt mittlerweile die Beurteilung der Stadt.

Mit diesem Ergebnis hatte Thomas Mirtsch nicht gerechnet. "Mit juristischen Spitzfindigkeiten soll der von weit über 3.500 Bürgern klar ausgedrückte Wunsch nach einem Bürgerbegehren zunichte gemacht werden", so Mirtsch in seiner Erklärung zur Pressemeldung der Stadt.

Mirtsch: "Die Bürger haben klar gewusst, wofür sie unterschreiben"

Die eingereichten Unterschriftsbögen seien alle zusammengeheftet und mit einem Deckblatt versehen gewesen, zum anderen sei auf jeder Seite in der Kopfzeile der Titel „Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheides 'Kein Dorfgemeinschaftshaus im ehemaligen Zehntstadel in Memmingen-Steinheim'" sowie die durchnummerierte Seitenanzahl des Antrages vermerkt gewesen. "Die Bürger haben klar gewusst, wofür sie unterschreiben. Hier wird versucht, den Willen der Bürger aus formalistischen Gründen zu unterlaufen", so Mirtsch weiter. Diesen Verdacht wollen die Initiatoren im Rahmen des Anhörungsverfahrens auch darlegen.

"Wir sind aber weiterhin von der Gültigkeit überzeugt, da wir die Anforderungen an ein Bürgerbegehren anhand der Ausführungen des Vereins 'Mehr Demokratie e.V.' sowie des juristischen Kommentares genau geprüft und befolgt haben", erklärte Mirtsch.