
Memmingen (dl/as). Im laufenden Planungsverfahren zum Baugebiet „Neue Priel“ am nordöstlichen Ortsrand von Amendingen ist die gesetzliche Auslegungsfrist nun abgelaufen. 385 Bürger haben die von der IG Amendingen Nord erstellte 24 Seiten lange Liste mit Einwendungen gegen das Projekt unterzeichnet und bei der Stadtverwaltung eingereicht.
Der Protest richtet sich gegen das Bauvorhaben eines Investors, der am Amendinger Ortsrand trotz schwieriger Untergrundverhältnisse sechs viergeschossige Wohnblocks mit Flachdach errichten will. "Das Grundwasser ist in gerade diesem Bereich durch eine Torfschicht eingespannt", erklärt Wolfgang Hesser, Sprecher der IG Amendingen Nord. "Wird diese Schicht verletzt, z. B. beim Setzen der offenbar geplanten 250 Bohrpfähle, besteht eine besonders hohe Gefahr für den vorhandenen Altbaubestand durch Setzungen mit möglicherweise extrem hohen Schäden in der Folgezeit." Dies sei prekär, zumal den ausgelegten Unterlagen zufolge, keine befriedigende Haftungsregelung für diesen Fall vorgesehen sei.

Hesser kritisiert außerdem, dass die Stellungnahmen des Landesamtes für Umwelt in Augsburg und des Wasserwirtschaftsamtes Kempten erst zu Beginn der zweiten Auslegungsfrist jetzt bekannt wurden. Bei der ersten Anhörung vor etwa einem Jahr habe die Stadtverwaltung nicht alle Unterlagen ausgelegt, so Hessers Vorwurf. Das Landesamt habe bereits im Januar 2014 auf einen möglicherweise erhöhten Arsengehalt in der Molasseschicht hingewiesen. Dieser Stoff könnte durch die Baumaßnahme freigesetzt werden. Daher rät die Behörde, Eingriffe in die betroffenen Böden weitestgehend zu vermeiden. Das Wasserwirtschaftsamt Kempten weise in seiner Stellungnahme darauf hinweist, dass der Druckwasserspiegel des Grundwassers aus statischen Gründen erhalten bleiben müsse.
IG Amendingen Nord prüft Haftungsanspruch gegen Stadträte
"Die Situation in Amendingen ist im Vergleich zu anderen Baugebieten völlig anders gelagert und sehr komplex", erläutert Hesser. In diesem Zusammnehang kritisiert er das "zurückhaltende Interesse vieler Stadträte an den Gesprächsangeboten und den Informationsveranstaltungen der Interessengemeinschaft (IG)". Die umfangreiche Aufklärung der IG über die Risiken im Vorfeld ziele darauf ab, ein Klageverfahren gegen einen Genehmigungsbeschluss zu vermeiden. Sollte es trotz der vielfältigen Bedenken von beteiligten Behörden und der vorhandenen Gutachten zu Schäden oder sonstigen finanziellen Einbußen bei den Anliegern kommen, werde die Rechtsvertretung der IG auch Haftungsansprüche gegen die Stadträte prüfen wird, kündigte Hesser an.