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Partyspaß unter 18 besser mit Partypass

veröffentlicht am 12.09.2013

2013-09-12 Partypass kl Der Partypass lässt sich ganz einfach im Internet ausfüllen und ausdrucken unter www.partypass.de Foto: Eva Büchele/Landratsamt

Unterallgäu (dl). Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren dürfen bekanntlich zwar Partys besuchen – aber die unter 18-jährigen müssen spätestens um Mitternacht das Event verlassen. Was Festveranstalter vor ein Problem stellt, denn Personalausweise darf der Veranstalter seit einiger Zeit nicht mehr einbehalten. Dafür gibt es nun einen „Partypass“!

Diesen können die Jugendlichen im Internet unter www. partypass.de ausfüllen und ausdrucken. Anstatt des Personalausweises behält der Veranstalter dann den Partypass, nachdem er die Angaben mit denen im Ausweis verglichen hat. (Damit will der Gesetzgeber u.a. verhindern, dass der Personalausweis in aller Ruhe elektronisch ausgelesen oder manipuliert wird. Anm. d. Red.).

Entwickelt hat diese Idee das „Netzwerk neue Festkultur“. Das „Kuratorium Sicheres Allgäu“ hat den Partypass für das Allgäu angepasst, als Ergänzung zum Festsiegel „Zünftig - vernünftig feiern“.

Das Jugendamt im Landratsamt Unterallgäu hat das Modell für den Landkreis noch durch eine Besonderheit ergänzt: Während anderenorts der Veranstalter liegen gebliebene Partypässe an die Gemeinden versendet, aus denen die jeweiligen Jugendlichen stammen, gehen liegen gebliebene Pässe im Unterallgäu gesammelt an das Jugendamt. Wer seinen Partypass bei einer Veranstaltung nicht mehr abholt, muss also damit rechnen, dass das Jugendamt die Erziehungsberechtigten anschreibt.

„Veranstalter im Unterallgäu nehmen den Jugendschutz sehr ernst“, sagt Kreisjugendpflegerin Lisa Huber. Vergangenes Jahr führte sie mit Festveranstaltern über 153 Beratungsgespräche zu diesem Thema, die zum Teil verpflichtend sind.

„Die Grundlagen des Jugendschutzes sind inzwischen bekannt. So tauchen immer differenziertere Fragen auf“, sagt sie. Das zeige, dass die Veranstalter für das Thema sensibilisiert wurden. Die Zusammenarbeit mit den Vereinen beim Jugendschutz funktioniere sehr gut, lobt Huber.

Informationen zum Partypass:

-       Der Partypass soll Jugendlichen ab 16 Jahren bis zur Volljährigkeit ermöglichen, bis 24 Uhr öffentliche Feste zu besuchen.

-       Die Jugendlichen können den Partypass unter www.partypass.de ausfüllen und ausdrucken.

-       Zusätzlich zum Partypass muss der Jugendliche seinen Personalausweis mitführen. So kann der Veranstalter die Übereinstimmung der Daten prüfen.

-       Den Partypass behält der Veranstalter beim Einlass ein. Der Jugendliche muss seinen Pass wieder abholen, wenn er die Veranstaltung verlässt.

-       Partypässe, die liegen bleiben, kann der Veranstalter im Unterallgäu an das Jugendamt schicken. Das Jugendamt setzt sich dann mit den Eltern des Jugendlichen in Verbindung.