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Neue Verkehrsregelung am Weinmarkt wegen Corona

Stadt Memmingen informiert über unechte Einbahnregelung

veröffentlicht am 27.04.2020
Sperrung Weinmarkt

Derzeit kann der Verkehr Wein- und Roßmarkt nur noch von der Maximilianstraße kommend passieren. Archivfoto: Sonnleitner

Memmingen (dl). In Absprache mit Straßenverkehrsamt, Tiefbauamt, Gesundheitsamt und Oberbürgermeister Manfred Schilder wurden der Weinmarkt und der Roßmarkt ab Samstag 25. April, um 6 Uhr zu einer unechten Einbahnstraße erklärt.

Die Einfahrt von Westen (über den Schweizerberg) her ist dann nicht mehr zulässig. Der Verkehr kann somit nur noch von der Maximilianstraße kommend die beiden Plätze passieren. Der Linienverkehr und Radfahrende dürfen jedoch weiterhin in beide Richtungen fahren. Die Straße Im Klösterle wird ab diesem Zeitpunkt nur noch vom Schrannenplatz aus befahrbar sein.

Die Amtsleitungen sind sich einig, dass diese Regelung die Verkehrssicherheit für Fußgänger erhöhen wird, da aufgrund der Vorschriften zur aktuellen Corona-Pandemie vermehrt Kunden der dort ansässigen Einzelhändler warten. „Wir wollen mit diesem Beschluss den Menschen den nötigen Platz geben, um bei ihrem Einkauf die Abstandsregelungen einhalten zu können“, so Oberbürgermeister Schilder.