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Tipps zum Alltag

Neue Regelung für Altkleider und Schuhe

Entsorgung über Restmüll soll vermieden werden

veröffentlicht am 15.01.2025
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Gut erhaltene, noch tragbare und saubere Kleidungsstücke gehören in Altkleidercontainer. Symbolfoto: pixabay

Unterallgäu (dl). Seit dem 1. Januar dürfen Altkleider und Schuhe grundsätzlich nicht mehr im Restmüll landen, so eine neue gesetzliche Regelung. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie die Kommunale Abfallwirtschaft des Landkreises Unterallgäu mitteilt.

Unbrauchbare, das heißt stark abgetragene, kaputte oder dauerhaft verschmutzte Textilien oder Schuhe gehören im Unterallgäu weiterhin in die Restmülltonne und nicht in den Altkleidercontainer. Denn diese müssten sonst mit hohem Aufwand aussortiert werden und verhindern unter Umständen eine Verwertung der anderen Sammelware. Entsorgt man defekte Textilien dagegen über die Restmülltonne, gelangen diese direkt zur Müllverbrennungsanlage und verursachen keinen zusätzlichen Aufwand.

Altkleidercontainer

Gut erhaltene, noch tragbare und saubere Kleidungsstücke gehören in Altkleidercontainer, die oft von gemeinnützigen Organisationen aufgestellt werden. Die Container stehen unter anderem an den Wertstoffhöfen und an vielen Glascontainerstandorten. Die gespendeten Kleidungsstücke werden aufbereitet und weiterverwendet.

Kleidertausch

Eine Alternative zur Abgabe am Container ist die Weitergabe von Kleidungsstücken an Freunde oder Familienmitglieder. Alternativ kann der Verkauf über eine Online-Plattform oder auf einem Basar beziehungsweise im Second-Hand-Shop eine umweltfreundliche Option sein.

Putzlappen

Verschlissene Kleidung ist oft auch eine gute Alternative zu gekauften Putzlappen. Um die Ressourcen zu schonen, sollte man darüber hinaus schon beim Erwerb von Kleidung und Schuhen auf Qualität und Langlebigkeit achten, empfiehlt die Abfallwirtschaft.