Entlang der Rückseite des Rathauses (rechts) weichen ab 17. Februar vier Stellplätze einer Feuerwehranfahrtszone. Zudem weist ein neues Schild auf eine veränderte Gebührenregelung für die Dienstparkplätze im hinteren Bereich der Gasse außerhalb der Dienstzeiten hin. Foto: Alexandra Wehr/ Pressestelle Stadt Memmingen
Memmingen (dl). In der Rathausgasse gibt es Veränderungen bei den Parkplätzen: Vier Stellplätze entlang der Rückwand des Rathauses werden ab 17. Februar einer Feuerwehranfahrtszone weichen. Im Brandfall braucht die Feuerwehr uneingeschränkte Zufahrtsmöglichkeiten, um Beschäftigte der Stadtverwaltung sowie Besucherinnen und Besucher in Rathaus oder Welfenhaus mit Hilfe einer Drehleiter evakuieren zu können. Außerdem gibt es eine neue Gebührenregelung.
Eine neue, einheitliche Gebührenregelung gilt nun zudem für alle Stellplätze in der Rathausgasse: Zwischen 9 und 19 Uhr muss ein Parkschein gelöst werden. Neu ist dies für die Dienstparkplätze städtischer Beschäftigter im hinteren Bereich der Rathausgasse, die außerhalb der Dienstzeiten von der Öffentlichkeit genutzt werden können.
Durch die neue Regelung soll erreicht werden, dass die Stellplätze in erster Linie für Kurzzeitparkende zur Verfügung stehen, die den Wochenmarkt bzw. die Innenstadt besuchen. Wer dort parkt, muss montags bis donnerstags von 17 bis 19 Uhr, freitags von 13 bis 19 Uhr und samstags von 9 bis 16 Uhr einen Parkschein ziehen.