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Museen wollen wieder öffnen

MEWO Kunsthalle und Striegel- Antoniter-Museum nehmen 16. März ins Visier

veröffentlicht am 08.03.2021

Memmingen (dl). Entsprechend den aktuell geltenden Regeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie arbeiten die MEWO Kunsthalle und das Strigel-Museum und Antoniter-Museum daraufhin, ab dem 16. März wieder für den Publikumsverkehr zu öffnen.

Seit November 2020 sind die städtischen Museen geschlossen und für das Publikum nicht zugänglich. Mit den nun beschlossenen Lockerungen ist eine Öffnung unter Einhaltung der immer noch geltenden Maßnahmen zur Reduzierung der Infektionszahlen wieder möglich. Aktuell ist dies unter Berücksichtigung der Inzidenzwerte in der Stadt durchführbar.

MEWO Kunsthalle

Für einen Besuch der MEWO Kunsthalle ist zunächst eine telefonische Voranmeldung nötig. Sie erreichen den Empfang unter 08331-850-771 ab Montag, den 15. März, von 11 bis 17 Uhr, und danach während der regulären Öffnungszeiten von Dienstag bis Sonntag von 11 bis 17 Uhr.

Die MEWO Kunsthalle eröffnet mit drei Ausstellungen. ‚Timur Lukas & Laurentius Sauer: Due Two Fries‘ (16.3. — 10.10.2021) ist ab dem 16. März ganz neu zu sehen. Die Ausstellungen ‚Heimspiel – Cornelia Renz feat. Raya Bruckenthal, Raafat Hattab & Yara Kassem Mahajena‘ (02.10.2020 bis 30.05.2021) und ‚KinderKunstLabor: Stadt Land Fluss' (08.03.2020 bis 16.05.2021) wurden durch den Lockdown verlängert.

Strigel-Museum und Antoniter-Museum

Strigel-Museum und Antoniter-Museum öffnen ebenfalls am 16. März. Die Ausstellungen sind unter Einhaltung der weiterhin geltenden Regeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu besuchen. Eine telefonische Voranmeldung ist auch für einen Besuch der Museen im Antonierhaus verpflichtend. Der Empfang ist ab Dienstag, den 16. März zu den jeweiligen Öffnungszeiten von Dienstag bis Sonntag von 11 bis 17 Uhr unter 08331-850-245 zu erreichen.

Die Anmeldungen sind notwendig, um die maximale Anzahl der Besucher*innen kontrollieren und den Besuch der Museen so kontaktarm wie möglich gestalten zu können. Darüber hinaus gelten in den Häusern weiterhin die Abstandsregeln und die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.