Unterallgäu (dl). Wir haben es bereits vor wenigen Wochen vermeldet - der Gefahrenpunkt Mossbacher Kreuzung wird entschärft. Im kommenden Jahr soll nun die Kreuzung zwischen Ottobeuren und Benningen sowie Hawangen und Lachen zu einen Kreisverkehr umgebaut werden. Der Kreisauschuss des Unterallgäuer Kreistages hat sich nun dafür ausgesprochen, den Kreisverkehr in so genannter Sonderbaulast zu errichten, um den Unfallschwerpunkt schnellstmöglich zu entschärfen.
Landrat Hans-Joachim Weirather und Tiefbauamtsleiter Walter Pleiner fassten in der Sitzung die bisherigen Schritte zusammen. Nach einem Ortstermin der Unfallkommission waren im Oktober 2011 mehrere Sofortmaßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit der Moosbacher Kreuzung getroffen worden: So erhielt die untergeordnete Kreisstraße aus beiden Richtungen Querfräsungen, die Beschilderung wurde verbessert und der vorhandene Sichtschutz erhöht.
Zwar hatten sich die Straßenbauexperten gegen einen Kreisverkehr ausgesprochen, doch die für einen ensprechenden Umbau nötigen Grundstücke konnten nicht erworben werden.
Daher habe Weirather sich mit Nachdruck für einen Kreisverkehr eingesetzt und die zuständigen Behörden gebeten, so schnell wie möglich zu handeln. Auch MdL Miller hat sich schriftlich an Staatssekretär Gerhard Eck gewandt und darüber auch Gespräche bei der Obersten Baubehörde geführt, nachdem sich der Abgeordnete schon ein Jahr zuvor für eine Beseitigung der unfallträchtigen Kreuzung auf Betreibern von Bürgern ausgesprochen hatte. Staatssekretär Eck und seine Mitarbeiter hielten einen Kreisverkehr für eine geeignete Lösung, was nun auch umgesetzt wird.
Damit der Kreisverkehr im kommenden Jahr gebaut werden kann, übernimmt der Landkreis Unterallgäu - wie der Kreisausschuss jetzt einstimmig beschlossen hat - vom Freistaat Bayern die Projektträgerschaft. Noch heuer werden Planungen erstellt und Förderungen beantragt. Voraussichtlich wird der Bau insgesamt rund 400.000 Euro kosten. Nun hofft der Landkreis - entsprechend der Signale der Obersten Baubehörde - auf eine staatliche Förderung deutlich über dem Regelsatz von 75 Prozent.