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"Mit erheblichen Risiken verbunden"

ÖDP beantragt Sicherheiten für Stadt und Stadträte

veröffentlicht am 21.09.2017

Memmingen (dl/as). Anlässlich des bevorstehenden Verkaufs von Airport-Grundstücken an die Gebietskörperschaften (wir berichteten) fordert die ÖDP-Fraktion in einem offenen Brief an Oberbürgermeister Manfred Schilder Sicherheiten und beantragt unter anderem, dem Stadtrat vor Abstimmung über den Grundstückskauf eine Wirtschaftlichkeitsrechnung vorzulegen.

Weiter fordert die ÖDP-Fraktion eine Bürgschaft über mindestens zehn Millionen Euro mit einer Laufzeit von 30 Jahren für eine mögliche Altlastenbeseitigung von den Sparkassen (als Miterwerber) oder vom Freistaat. Außerdem spricht sie sich gegen einen Erwerb der Grundstücke im Südbereich des Flughafens aus. Zur Begründung verweist sie auf ein Schreiben des Luftamts vom 30. November 2016, dem zufolge eine gewerbliche Nutzung nicht problemlos möglich ist, da dieses Gelände (APRON5) für Triebwerkstests vorgesehen ist.

Der Hintergrund:

In den letzten zwei Jahren hätten sich gravierende Änderungen ergeben, "die den damaligen Grundsatzbeschluss des Stadtrats hinfällig machen", schreibt der ÖDP-Fraktionsvorsitzende Professor Dieter Buchberger.

Damals - also im Vorfeld des Bürgerentscheids, dessen Ausgang die Grundstückskäufe durch die kreisfreien Städte und Kreise im Allgäu ermöglichte - sei dem Stadtrat versichert worden, dass für die Bewertung der betreffenden Grundstücke aussagekräftige Gutachten vorlägen. Außerdem hatte es geheißen, dass die Bundesrepublik Deutschland die Risiken der Altlastenbeseitigung auf dem Flughafengelände trage. “Nun aber zeigt sich, dass weder eine Bewertung vorliegt noch eine Haftung der BIMA für Altlasten“, erklärt Buchberger.

Auch für die Stadträte fordert er Sicherheiten: "Allen Stadträten ist bekannt, dass der Kauf der Grundstücke mit erheblichen Risiken verbunden ist“, so Buchberger in dem Schreiben. Deshalb soll ein Rechtsgutachten einer unabhängigen Kanzlei sicherstellen, dass die Mitglieder des Stadtrats „bei etwaigen Verlusten“ nicht mit ihrem Privatvermögen haften.