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Minarett in Memmingen erneut abgelehnt

Verwaltungsgericht Augsburg bestätigt Entscheidung des Memminger Stadtrates

veröffentlicht am 13.09.2024
MM Moschee

Die Moschee in der Memminger Schlachthofstraße wird kein Minarett erhalten, dies entschied nun das Verwaltungsgericht Augsburg. Foto: Wolfgang Radeck

Augsburg/Memmingen (dl/rad). Das Verwaltungsgericht Augsburg hat geurteilt, es wird kein Minarett an der Moschee in der Memminger Schlachthofstraße gebaut. Damit wurde die vom Memminger Stadtrat abgelehnte Baugenehmigung als rechtens bestätigt.

Die Türkisch-Islamische Gemeinde wollte an die Moschee in der Memminger Schlachthofstraße ein Minarett in Höhe von 24 Meter bauen (wir berichteten). Dieses würde in seiner Höhe deutlich über alle anderen Gebäude in der Umgebung hinausragen, argumentierte das Gericht und gab damit dem ablehnenden Bescheid des Memminger Stadtrates recht.

Allerdings besteht die Möglichkeit, die nächst höhere Instanz – den Verwaltungsgerichtshof – anzurufen.