Die Lokale Memmingen
Gefro AOK Enerix Brommler Golfclub Memmingen Innoverta Landestheater Schwaben Cineplex Kaminwerk Memmingen FC Memmingen Rechtsanwalt Philipp Hacker Radio AllgäuHit

Memmingen: SPD, Freie Wähler und Bündnis90/Die Grünen gemeinsam für die Abschaffung der Studiengebühren

veröffentlicht am 02.01.2013

Memmingen (dl). Die Memminger SPD, Freie Wähler und Bündnis90/Die Grünen haben einen gemeinsamen Antrag an Oberbürgermeister Dr. Ivo Holzinger gestellt. Darin bitten sie, während der zweiwöchigen Eintragungsfrist des Volksbegehrens „Nein zu Studienbeiträgen in Bayern“ zusätzlich zu den üblichen Öffnungszeiten eine Möglichkeit der Eintragung anzubieten.

Hintergrund: gemeinsam mit Niedersachsen ist Bayern das letzte Bundesland, das Studiengebühren erhebt.  Für junge Menschen aus Familien mit geringem Einkommen schaffen Gebühren eine weitere Hürde zur Aufnahme eines Studiums. SPD, Freie Wähler und Bündnis90/Die Grünen sind sich deshalb einig:  Studiengebühren müssen abgeschafft werden.

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat nun den Weg für das von den Freien Wählern initiierte Volksbegehren zur Abschaffung der Studiengebühren freigemacht: Vom 17. bis zum 30. Januar 2013 läuft die Eintragungsfrist für das Volksbegehren. In diesen zwei Wochen müssen 940.000 Bürgerinnen und Bürger in Bayern für das gebührenfreie Studium unterschreiben, damit es zum Volksentscheid kommt.

Daher wird beantragt, dass während der zweiwöchigen Eintragungsfrist des Volksbegehrens „Nein zu Studienbeiträgen in Bayern“ zusätzlich zu den üblichen Öffnungszeiten während des Parteiverkehrs von Montag bis Freitag wenigstens dreimal in den Abendstunden und an beiden Samstagen z. B.: während des Wochenmarktes,  die Möglichkeit der Eintragung anzubieten.

Weiterhin sollen neben den Verwaltungsgebäuden am Samstag mobile Eintragungsräume angeboten werden, um

-       in Orts-/Stadtteilen mit schlechter Verbindung

-       sonstigen sich anbietenden Örtlichkeiten wie das Alten- und Pflegeheim

die Eintragung in das Volksbegehren zu ermöglichen. Das Anbieten von zusätzlichen stationären Eintragungsräumen ist zu prüfen.

Begründung:

Der Gesetzgeber verpflichtet die Kommunen in Art. 68, Absatz 2 des Bayerischen Landeswahlgesetzes, „ausreichend Gelegenheit“ zu bieten, damit sich jede stimmberechtigte Person beteiligen kann. Das ist vor allem durch Eintragszeiten über die üblichen Öffnungszeiten während des Parteiverkehrs hinaus sicherzustellen. Daher verweist das Gesetz ausdrücklich darauf, dass die Eintragungsstunden „so zu bestimmen“ seien, dass eine Eintragung möglich wird.

Zusätzlich sind zusätzliche Eintragungsräume vor Ort nötig, um die Wahrnehmung der demokratischen Abstimmungsrechte nicht mit zu hohen Hürden zu versehen. Gerade mobile Eintragungsräume, die in den Ausführungsbestimmungen des Staatsministerium des Inneren zu vergangenen Volkbegehren ausdrücklich erwähnt werden, können helfen, in sozialen Einrichtungen und in abgelegenen Wohnbereichen eine Eintragungsmöglichkeit anzubieten.