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Maskenpflicht und Weiteres zu Corona

Stadt Memmingen informiert

veröffentlicht am 28.04.2020
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Eine generelle Maskenpflicht besteht nun in den städtischen Einrichtungen Memmingens. Foto: Radeck

Memmingen (dl). Die Stadt Memmingen informiert über aktualisierte Bestimmungen Etwa Besuchsmöglichkeiten im Klinikum sowie die nun bestehende Maskenpflicht in den städtischen Einrichtungen. Entgegen einer ersten Meldung besteht beim Einkauf auf dem Memminger Wochenmarkt keine Maskenpflicht.

Besuchsmöglichkeit im Klinikum für Väter von Neugeborenen

Bei einer Geburt darf der werdende Vater selbstverständlich wie bisher dabei sein und seine Frau unterstützen. Neu: Aufgrund der aktuell abnehmenden Covid-19-Infektionsrate dürfen frisch gewordene Väter nun ihre Partnerin und das Neugeborene täglich zwischen 15 und 17 Uhr besuchen. Zum Schutz der Patientinnen und des Personals vor Infektionen bleibt die Besuchsmöglichkeit auf den Vater des Neugeborenen beschränkt.

Maskenpflicht in städtischen Einrichtungen - Keine Pflicht auf dem Wochenmarkt

Es gilt Maskenpflicht in allen städtischen Einrichtungen. Eine Mund-Nasen-Bedeckung muss tragen, wer beispielsweise ein Verwaltungsgebäude betritt oder auch den Wertstoffhof oder die Grüngutsammelstelle in Steinheim.

Dagegen gilt beim Einkauf auf dem Wochenmarkt keine Maskenpflicht, "das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird aber empfohlen“, heißt es seitens der Stadt.

KiTa-Gebühren

Die Stadtverwaltung zieht seit April keine KiTa-Gebühren ein. Dies gilt weiter für die Wochen/Monate, in der Krippen- und Kindergartenkinder die Einrichtung coronabedingt nicht besuchen können. Für geleistete Notbetreuung werden ab Mai Gebühren erhoben.

Neu: Seit dieser Woche ist die Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen ausgeweitet worden. Betreut werden neben Kindern von Eltern in systemrelevanten Berufen auch Kinder alleinerziehender Elternteile; Voraussetzung für beide Ausnahmekonstellationen ist, dass die Eltern bzw. Elternteile die Betreuung nicht anderweitig organisieren können.

Sondernutzungsgebühren

Sondernutzungsgebühren für Flächen, die durch Geschäfte oder die Gastronomie im öffentlichen Bereich genutzt werden, etwa durch das Aufstellen von Tischen und Stühlen oder von Warenständern, werden heuer zunächst nicht eingezogen, wenn die Flächen durch coronabedingte Schließungen nicht genutzt werden konnten oder können. Über eine mögliche anteilige Gebührenzahlung, falls die Flächen in den kommenden Wochen wieder genutzt werden können, wird der Finanzausschuss des Stadtrats entscheiden. Sondernutzungsgebühren für Flächen, deren Nutzung nicht beeinträchtigt worden ist, wie etwa Fahnenmasten, werden wie gewohnt eingezogen.

Über 1000 Anrufe beim Corona-Infotelefon

Seit 19. März stellen Bürgerinnen und Bürger ihre Fragen rund um die Corona-Epidemie an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Infotelefons der Stadt Memmingen. Über 1000 Anrufe wurden bislang verzeichnet - ganz genau waren es zu Beginn dieser Woche 1091 Anrufe. Jedes einzelne Anliegen wird mit großer Aufmerksamkeit und oft auch mit einigem Rechercheaufwand beantwortet. Das Infotelefon unter 08331/850-970 ist montags bis freitags jeweils von 8 bis 16 Uhr, samstags, sonn- und feiertags von 8-12 Uhr besetzt.

Hohe Geburtstage (Blumengrüße)

Blumengrüße des Oberbürgermeisters zu hohen Geburtstagen und Ehejubiläen werden den Jubilarinnen und Jubilaren ab Mai wieder nach Hause zugestellt. Um ein Infektionsrisiko zu vermeiden, wird auf einen persönlichen Kontakt bei der Zustellung nach Möglichkeit verzichtet.