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LEW warnt vor Betrugsmasche am Telefon

Wie Sie unseriöse Anrufe erkennen und was Sie tun können

veröffentlicht am 23.02.2023
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Bei verdächtigen Anrufen ist Vorsicht geboten. Foto: AdobeStock, justoomm

(dl). Die Lechwerke (LEW) warnen vor einer Welle von betrügerischen Anrufen. Bei der aktuell von dubiosen Anrufern genutzten Masche sollen Unsicherheiten im Zusammenhang mit der sogenannten Strom- oder Gaspreisbremse des Bundes ausgenutzt werden. Diese Anrufe unterscheiden sich jedoch in wesentlichen Punkten von seriösen Anrufen der LEW.

Unter der Vorgabe, man käme nur unter bestimmten Voraussetzungen in den Genuss der staatlichen und vom jeweiligen Versorger abgerechneten Vergünstigung, wird der Versuch unternommen, Kundendaten abzufragen. Ziel ist dann oft, auf unlautere Weise einen neuen Energieliefervertrag abzuschließen. Es wird meist versucht, die Angerufenen unter Druck zu setzen und behauptet, man könne ohne Vertragsabschluss keinen Strom oder kein Erdgas mehr beziehen. Die Anrufer nennen jedoch keinen Tarif-Namen, sondern sprechen von einer Ersparnis in Prozent im Vergleich zum Vorvertrag.

Schützen Sie Ihre Daten

LEW warnt in diesem Zusammenhang ausdrücklich davor, am Telefon Daten wie Zählernummer, Bankverbindung, Verbrauch, Geburtsdatum, monatliche Abschlagszahlungen oder Vertragsdaten wie etwa die LEW-Vertragskontonummer durchzugeben. Im Unterschied zu den Fake-Anrufern, kennen echte LEW-Mitarbeiter die vollständigen Vertragsdaten von Kunden und fragen diese keinesfalls am Telefon ab.

Was Sie im Falle eines dubiosen Anrufs tun können

LEW empfiehlt, verdächtige Anrufe sofort zu beenden. Unterwünschte Anrufe können bei der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Bei betrügerischen Anrufen ist auch eine Anzeige bei der Polizei möglich.

Sollten Kunden bei einem dubiosen Anrufer einen Vertrag abgeschlossen haben, kann man von dem gesetzlich verbrieften 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen, das beispielsweise bei telefonisch geschlossenen Verträgen gilt. Die Bundesnetzagentur rät dazu auf ihrer Internetseite: Der Widerruf muss an das Unternehmen gerichtet werden, mit dem der Vertrag geschlossen wurde. Dabei muss das Wort „Widerruf“ nicht ausdrücklich vorkommen. Es wird trotzdem empfohlen, die Nachricht eindeutig als Widerruf zu kennzeichnen. Der Widerruf kann per Brief, Fax, Telefon oder E-Mail erfolgen. Die schriftliche Form ist zu empfehlen, damit der Widerruf auch zu den eigenen Unterlagen genommen werden kann.