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Leitfaden Landratsamt: Informationen und Tipps für Faschingsveranstalter

veröffentlicht am 08.02.2014

Zum Bild: Viele Informationen finden Veranstalter in einer neuen Broschüre des Landratsamts.  Foto: Sylvia Rustler/Landratsamt Viele Infos rund um die Feier bietet der Veranstalter-Leitfaden des Landratsamts. Foto: Sylvia Rustler/Landratsamt

Unterallgäu (dl).  Ob Faschingsparty oder Dorffest - wer eine Veranstaltung auf die Beine stellt, hat oft viele Fragen. Was muss man in Sachen Jugendschutz, Lebensmittelhygiene oder Brandschutz beachten? Was ist eine erziehungsbeauftragte Person, der Party-Pass oder das Festsiegel „Vernünftig-zünftig feiern“? Antworten  gibt der neue Veranstalter-Leitfaden des Jugendamts am Unterallgäuer Landratsamt.

Der Schwerpunkt der Broschüre liegt auf dem Thema Jugendschutz. Das Spektrum reicht von den wichtigsten Bestimmungen nach dem Jugendschutzgesetz bis hin zu vielen praktischen Tipps für jugendfreundliche Partys, teilt das Landratsamt mit. Veranstalter erfahren zum Beispiel, wie sie auch ohne Alkohol ein attraktives Getränkeangebot schaffen, verschiedene Altersgruppen voneinander unterscheiden oder vom Party-Pass profitieren können.

Wer sich besonders für die Jugend engagiert und das mit dem Festsiegel „Vernünftig-zünftig feiern“ des Kuratorium Sicheres Allgäu zeigen möchte, findet auch hierzu Informationen. Zudem ist in einem „Party-Abc“ wichtiges allgemeines Veranstalterwissen zusammengefasst, ob zur Anmeldung der Veranstaltung oder zu Themen wie Lärmschutz, Fluchtwege oder Ordnungsdienst.

„Mit dem neuen Veranstalter-Leitfaden wollen wir unseren Vereinen eine Hilfestellung geben und sie unterstützen“, sagt Landrat Hans-Joachim Weirather. „Sie leisten wertvolle Jugendarbeit.“

Der Veranstalter-Leitfaden ist beim Jugendamt erhältlich, Telefon 08261/995-242, und kann auf der Homepage des Landratsamts unter www.unterallgaeu.de/jugendschutz heruntergeladen werden.