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Kindergeld nach dem Schulabschluss?

Zuschuss auch für Kinder über 18 Jahre möglich!

veröffentlicht am 30.05.2018
Kindergeld

Anspruch auf Kindergeld besteht auch während Schul- oder Berufsausbildung, Studium oder Praktikum des Kindes oder in einer Übergangsphase zwischen zwei Ausbildungsabschnitten. Foto: Petra Bork

Memmingen (dl). Das aktuelle Schuljahr neigt sich dem Ende zu. Viele Eltern sind verunsichert, wie es mit der Zahlung des Kindergeldes weitergeht. Muss sich mein Kind eventuell sogar arbeitslos melden, bis es mit seiner Ausbildung oder seinem Studium beginnt?  Thomas Braun, Leiter der Familienkasse Bayern Süd klärt auf.

„Grundsätzlich erhalten Eltern für ihre Kinder bis zum 18. Lebensjahr Kindergeld. Aber auch nach der Vollendung des 18. Lebensjahres kann Anspruch auf Kindergeld bestehen, wenn z.B. das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder ein Praktikum absolviert", erläutert Thomas Braun. Auch während des Bundesfreiwilligendienstes oder ähnlicher Dienste (FSJ, FÖJ, anerkannte Freiwilligendienste im Ausland) kann Kindergeld gezahlt werden.

Da es nach dem Schulende aber in aller Regel nicht nahtlos weitergeht, gib es Kindergeld ebenfalls während einer Übergangsphase von längstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten. Aber auch, wenn sich die Unterbrechung unverschuldet etwas länger gestaltet, kann für ein Kind weiterhin Kindergeld gezahlt werden, wenn es auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz wartet.

Pläne nach Schulzeitende schriftlich mitteilen!

Hierfür genügt die Zusendung eines Nachweises über den Ausbildungs- oder Studienbeginn oder einer Schulbescheinigung an die Familienkasse vor Ort. Eine Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit ist in diesem Zeitraum nicht erforderlich. "Wichtig ist immer, die Pläne des Kindes nach Schulzeitende schriftlich mitzuteilen. Dann können die Zahlungen aufrechterhalten werden“, so Braun.

Alle Informationen, Antragsformulare und Nachweisvordrucke sind im Internet unter www.familienkasse.de verfügbar. Informationen gibt es auch telefonisch von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr (gebührenfrei) unter 0800 - 4 5555 30.

Info: Die Familienkasse Bayern Süd ist mit 800.000 Kunden und einem jährlichen Finanzvolumen von 3,1 Mrd. EUR eine der größten Familienkassen im Bundesgebiet und zusätzlich bundesweites Schwerpunktzentrum "über- und zwischenstaatliches Recht". Sie ist überregionale Ansprechpartnerin für familienpolitische Leistungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) und zuständig für folgende Landkreise und kreisfreien Städte: Augsburg, Deggendorf, Freising, Ingolstadt, Kempten / Memmingen, Landshut / Pfarrkirchen, München, Passau, Regensburg, Rosenheim, Traunstein, Weilheim. Hauptsitz ist Regensburg.

Das Kindergeld zählt zu den wichtigsten Leistungen für Familien in Deutschland. Es erreicht die Familien direkt und trägt damit zu ihrer finanziellen Entlastung bei. Das monatliche Kindergeld beträgt für die ersten beiden Kinder jeweils 194 Euro, für das dritte Kind 200 Euro und ab dem vierten Kind jeweils 225 Euro.