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Keine Umsatzsteuer auf Lebensmittelspenden

veröffentlicht am 25.10.2012

Memmingen/München (dl). Lebensmittelspenden kurz vor Ablauf der Haltbarkeit an gemeinnützige Tafeln und Sozialeinrichtungen unterliegen künftig nicht mehr der Umsatzsteuer. Dies teilte Bayerns Finanzminister Dr. Markus Söder dem Landtagsabgeordneten Josef Miller mit.

Miller hatte sich an Staatsminister Söder gewandt und für eine praktikable und schnelle Lösung plädiert, nachdem ein Fall aus Sachsen Aufsehen erregt hat. Ein dortiger Finanzbeamter hatte bei einem Bäckermeister bei der Betriebsprüfung Brotspenden an eine Tafel beanstandet und Steuernachzahlungen gefordert. Damit gab es laut Miller die berechtigte Sorge, dass weitere Finanzämter dem sächsischen Vorbild folgen würden. Unternehmer wollten aus Furcht vor Steuernachzahlungen nicht mehr spenden. „In der Vergangenheit bin ich immer wieder von Arbeiterwohlfahrten, Betrieben und Tafeln in der Region auf eine gewisse Verunsicherung angesprochen worden“, so der ehemalige Bayerische Landwirtschaftsminister.

Mit der jetzt gefundenen Lösung auf Bund-Länder-Ebene herrscht nun Rechtssicherheit. Voraussetzung ist, dass die Abgabe aus mildtätigen Gründen erfolgt. Des Weiteren darf keine Spendenbescheinigung ausgestellt werden. Bislang mussten beispielsweise kostenlos abgegebene Backwaren als Sachspenden bewerten, die grundsätzlich der Umsatzsteuer unterliegen.  Die nun erzielte Lösung setzt an der Bemessungsgrundlage an und sieht vor, den steuerrechtlichen Wert von Lebensmittelspenden beispielsweise an Tafeln mit Null Euro anzusetzen. Damit werde man dem verständlichen Anliegen des Spenders und der Spendenempfänger gerecht, ohne die Vorgaben der EU zu verletzten, so Miller. „Dies entspricht der Lebenswirklichkeit. Denn Bäckereien und anderen wollen für ihre Spenden kein Geld, sondern geben sie kostenlos und für eine sinnvolle Verwendung ab “, so Miller.

Derzeit gibt es fast 900 Tafeln in Deutschland. Sie verteilen Lebensmittel, die im Wirtschaftsprozess nicht mehr verwendet werden können, aber qualitativ noch einwandfrei sind – beispielsweise aus Überproduktionen, zu großen Lagerbeständen und bei Sortimentswechsel, aber auch Brot und Semmeln vom Vortrag oder Lebensmittel kurz vor Ablauf des Mindesthalthaltbarkeitsdatums. Miller: „Die Tafeln bringen die Lebensmittel dahin, wo sie dringend gebraucht werden, nämlich zu hilfsbedürftigen Menschen und nicht auf den Müll“. Bundesweit versorgen die Tafeln regelmäßig über 1,5 Millionen bedürftige Personen mit Lebensmitteln – knapp ein Drittel davon Kinder und Jugendliche. In Bayern gibt es laut Bundesverband Deutsche Tafel e. V. momentan 162 Tafeln.