Die schärferen Regeln im Kampf gegen den Corona-Virus gelten nun weitgehend bundesweit. Dies haben die Kanzlerin zusammen mit den Ministerpräsidenten der Länder beschlossen. Archivfoto Kanzleramt: DL/Radeck
Berlin (dl). Zur Eindämmung der Corona-Pandemie werden Ansammlungen von mehr als zwei Personen bundesweit verboten. Davon ausgenommen sind Angehörige aus dem eigenen Haushalt. Ab sofort werden auch alle Friseurgeschäfte geschlossen, ebenso Restaurants mit Ausnahmen von Hol- und Bringservice.
Darauf haben sich die Ministerpräsidenten der Länder und Kanzlerin Angela Merkel in einer Telefonkonferenz am Sonntagnachmittag verständigt. "Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur allein, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands, gestattet", lautet der Beschluss, der zunächst für mindestens zwei Wochen gilt. Für Hessen gilt die noch schärfere Regelung, nur noch allein (mit Ausnahmen) ins Freie zu gehen.
Die neuen, nun bundesweit strengen Regeln, sollen die schnelle Ausbreitung vermindern, um genügend Intensivbetten in den Krankenhäusern für schwer erkrankte (Corona)Infizierte zur Verfügung zu haben.
Die Menschen in Deutschland sind daher dringendst angehalten, ihre Kontakte zu anderen Menschen (außerhalb der Angehörigen des eigenen Haushalts) auf ein absolut nötiges Mindestmaß zu reduzieren. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den (erlaubten) Angehörigen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Meter einzuhalten.
Keine Ausgangssperre
Eine Ausgangssperre verhängt die Politik ausdrücklich (noch) nicht. Somit sind weiter der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft - sowie andere notwendige Tätigkeiten möglich und erlaubt.
Dagegen sind Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen - auch in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen - inakzeptabel. Verstöße werden von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen geahndet – eine Höhe der Strafen wurde nicht genannt.
Cafés, Restaurants und Kneipen sind fortan bundesweit zu schließen. "Gastronomiebetriebe werden geschlossen", heißt es in dem Beschluss. Die Lieferung und das Abholen mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause bleibt erlaubt.
Dagegen müssen Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Dienstleistungsbetriebe für Körperpflege ihren Betrieb schließen, weil hier „eine körperliche Nähe“ unabdingbar sei. Medizinisch notwendige Behandlungen blieben weiter möglich.
Eine generelle Schließung von Geschäften oder Produktionsstätten ist jedoch nicht vorgesehen. Es wird darauf hingewiesen, dass in allen Betrieben, insbesondere solchen mit Publikumsverkehr, es wichtig ist, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.