Ein "2G-Bändchen"-Modell wird es beim Einkaufen in Memmingen zunächst nicht geben. Daher gilt die aktuelle "2G-Plus"-Regelung beim Einkaufsbummel. Archivfoto: DL/Radeck
Memmingen (dl/rad). In einigen Städten ist zur Kontrolle des 2G-Nachweises das „Bändchenmodell“ eingeführt worden. Zuletzt hatte die Memminger Nachbarstadt Kempten ähnliche Pläne verfolgt. Laut einer Stellungnahme des Gesundheitsministeriums zu Folge ist diese Art der Kontrolle rechtlich nicht zulässig, somit wird dies auch in Memmingen nicht weiterverfolgt.
Dies geht aus einer Mitteilung der Stadt Memmingen hervor.
"Unter dem Bändchenmodell ist Folgendes zu verstehen: Der 2G-Status von Kunden wird beim Eintritt in ein beliebiges Geschäft oder Restaurant oder an anderer Stelle überprüft. Ist ein gültiger 2G-Nachweis samt Identitätsnachweis vorgezeigt worden, bekommen die Kunden ein Bändchen ähnlich denen bei Festivals um das Handgelenk gebunden. Mit diesem Kontrollband können sie dann in alle weiteren Läden eintreten – und zwar ohne, dass sie jedes Mal erneut den 2G-Nachweis und einen Identitätsnachweis vorzeigen müssen. Die Gültigkeit der Kontrollbändchen variiert je nach Modell. Die Gültigkeit erlischt jedenfalls dann, wenn das Bändchen vom Handgelenk entfernt und damit zerrissen wird. Dieses Vorgehen soll die Übertragung des Bändchens auf andere Personen verhindern", heißt es in einem Auszug aus der Mitteilung des Bayerischen Staatsministeriums.
Dieses Modell steht laut dem Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege nicht mit der derzeit geltenden Rechtslage in Einklang und ist daher nicht zulässig.