Memmingen (dl). Rechtzeitig zum Höhepunkt der Faschingssaison hat die Stadt Memmingen den sogenannten Party Pass etabliert. Das orangefarbene Kärtchen soll helfen, bei Feiern das Jugendschutzgesetz einzuhalten. Dafür geben minderjährige Festbesucher den Party Pass anstelle ihres Personalausweises bei der Eingangskontrolle ab. Oberbürgermeister Dr. Ivo Holzinger stellte jetzt den Pass in Scheckkartenformat im Rathaus vor.
Seit Gültigkeit des neuen Personalausweisgesetzes, das Ende 2010 eingeführt wurde, dürfen Festveranstalter nicht mehr den Ausweis von minderjährigen Partybesuchern einbehalten. Für Fachleute aus Jugendschutz, Polizei, Security und Veranstaltungsmanagement wurde so die Einhaltung des Jugendschutzes schwieriger. Denn bis dato war es eine etablierte Vorgehensweise, bei der Eingangskontrolle den Personalausweis von Minderjährigen einzuziehen, um einen Überblick über die anwesenden Jugendlichen zu haben.
Seitdem das nicht mehr möglich ist, kam der sogenannte Party Pass auf den Markt. Er ist eine Möglichkeit für minderjährige Veranstaltungsbesucher, also Besucher unter 18, unter Zurücklassung eines Personennachweises bei Partys eingelassen zu werden. Mit dem orangefarbenen Kärtchen, auf dem – neben einem Passfoto – unter anderem der Name, das Geburtsdatum und die Adresse der Eltern eingetragen werden, kann quasi weiterverfahren werden wie bisher: Anstatt des Personalausweises wird der Party Pass – nach Kontrolle, ob alle Angaben auf dem Kärtchen korrekt sind – abgegeben und nach der Veranstaltung wieder abgeholt.
Der Veranstalter weiß also mit Hilfe des Party Passes ganz genau, welche Jugendlichen zu welcher Zeit noch auf der Veranstaltung sind.
Serviceleistung der Stadt Memmingen
„Der Party Pass entbindet die Veranstalter nicht davon, die Jugendschutzbestimmungen zu überwachen und kann natürlich nicht das einzige Mittel zur Umsetzung des Jugendschutzgesetzes sein“, betont Stadtjugendamtsleiter Jörg Haldenmayr. „Er ist eine Serviceleistung der Stadt Memmingen.“
Das orangefarbene Kärtchen habe in allererster Linie unterstützenden Charakter, so Haldenmayr, und sei für die Veranstalter eine Möglichkeit, den Zugang für Jugendliche im gesetzlich zulässigen Rahmen besser zu handhaben.
„Wir sehen einen effektiven Jugendschutz daher aber weiterhin durch aufmerksame Eltern und verantwortungsvolle Veranstalter gewährleistet, die je nach Alter unterschiedliche farbige Armbändchen ausgeben“, erklärt Haldenmayr.
Falls ein Party Pass nach einem Fest liegen bleibt, sendet der Veranstalter diesen an die Stadt Memmingen. Von dort aus werden die Eltern entsprechend angeschrieben und auf die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes aufmerksam gemacht. Das Jugendamt steht den Eltern hier in erster Linie beratend zur Seite. Unter Umständen wird auch direkt zu einem Gespräch einladen. Der zurückgebliebene Pass kann dann im Jugendamt wieder abgeholt werden.
Party Pass erleichtert Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen
„Wir wollen, dass die Jugendlichen in adäquatem Rahmen mitfeiern können“, schildert Stadtjugendpflegerin Christina Übele. „Der Party Pass erleichtert die Handhabung der gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen – damit steuern wir der ungünstigen Tendenz entgegen, Jugendliche von größeren Veranstaltungen auszuschließen und verbessern auf jeden Fall die Gesamtsituation.“
Eine ausführliche Einführung für die Mitarbeiter bei einem Fest, Absprachen mit der Polizei im Vorfeld, klare Verträge mit den Security-Unternehmen etc. gehören laut Übele aber auf jeden Fall auch dazu.
Der Party Pass kann im Internet unter www.partypass.de kostenlos heruntergeladen und dann am Computer ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden.