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Jugendschöffen gesucht!

Stadt Memmingen informiert

veröffentlicht am 07.01.2023
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Als Jugendschöffe ist man direkt an juristischen Verfahren und Urteilen beteiligt. Foto: Proxima Studio AdobeStock

Memmingen (dl). Es werden wieder Jugendschöffen für die Jahre 2024 bis 2028 gesucht. Sie entscheiden – weitgehend gleichberechtigt mit Berufsrichtern – über Verurteilung und Strafmaß junger Menschen, die vor dem Jugendschöffengericht am Amtsgericht oder vor der Jugendkammer des Landgerichts angeklagt sind.

Das Schöffenamt ermöglicht interessante Einblicke in die Abläufe juristischer Verfahren.

Für die Wahlperiode 2024 bis 2028 sucht das städtische Jugendamt interessierte Bewerber. Personen, die sich für das Amt des Jugendschöffen bzw. der Jugendschöffin interessieren, müssen zwischen 25 und 69 Jahre alt sein, die deutsche Staatsangehörigkeit haben, in der Stadt Memmingen wohnen sowie „erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein“, so die gesetzliche Vorgabe. Diese Erfahrung kann sich z.B. aus einer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit in Vereinen, in der Jugendarbeit oder Jugendbildung ergeben. Jugendschöffen müssen vom Arbeitgeber für ihre Tätigkeit freigestellt werden und erhalten außerdem eine Entschädigung.

Oberbürgermeister Manfred Schilder ruft interessierte Personen auf, sich für das Amt als Jugendschöffin oder Jugendschöffe zu bewerben. „Jugendschöffen tragen zu einer bürgernahen Strafjustiz bei und erfüllen damit eine wichtige Aufgabe in unserem Rechtsstaat“, so das Stadtoberhaupt.

Wer Interesse an einer Tätigkeit als Jugendschöffe hat, kann sich jetzt bereits beim Stadtjugendamt (Ulmer Straße 2, 87700 Memmingen, E-Mail: jugendamt@memmingen.de) vormerken lassen. In wenigen Wochen erfolgt dann der offizielle Bewerbungsaufruf und die Zusendung der nötigen Unterlagen an die vorgemerkten Interessenten. Der Jugendhilfeausschuss der Stadt wird dann im April eine Vorschlagsliste erstellen.

Fragen zur Tätigkeit von Jugendschöffen in Memmingen und zum Wahlverfahren beantwortet der Leiter des städtischen Jugendamtes, Herr Wagner (michael.wagner@memmingen.de, Tel. 08331/850-412). Auch im Internet sind zahlreiche Informationen verfügbar, etwa unter www.schoeffen-bayern.de .