Memmingen (dl). In seiner jüngsten Sitzung beschloss der Stadtrat einstimmig die Änderungen der Stellplatzsatzung. Somit ist die rechtliche Möglichkeit geschaffen zukünftig auf KFZ-Stellplätze zu verzichten. Die geforderte Neugestaltung der Stellplatzsatzung aus dem Klimaschutzkonzept 2024 wurde damit aufgegriffen.
Durch attraktive Rahmenbedingungen für Radfahrer und Fußgänger sowie durch neue Mobilitätskonzepte zum Beispiel im Bereich Car-Sharing der Bauwerber, soll die Anzahl der KFZ-Stellplätze in Memmingen reduziert werden. Stefan Haas, Amtsleiter der Bauverwaltung, präsentierte die Befunde und erkennbaren Tendenzen seit Ende 2020. Die Einführung von Fahrradabstellplätzen außerhalb des Altstadtgebiets hat sich bewährt. Eine Pflicht für Fahrradabstellplätze im Bereich der Memminger Altstadt erscheint weiterhin unverhältnismäßig, zumal die Stadt 50 neue diebstahlgeschützte Fahrradabstellmöglichkeiten geschaffen hat. Die Zielsetzung nach dem Klimaschutzgesetz, auch einen Flächengewinn für Begegnungsräume und Stadtgrün zu erreichen, konnte nicht erfüllt werden. Hierfür müssen konkrete Maßnahmen oder eine Begrünungssatzung gesondert festgesetzt werden.
Weniger Stellplätze für Autos
Mit der Änderung der Stellplatzsatzung wurde nun erstmals auch die rechtliche Möglichkeit geschaffen, im Rahmen eines Mobilitätkonzepts auf eine bestimmte Anzahl ansonsten notwendiger KFZ-Stellplätze zu verzichten. Die Anforderungen an ein Mobilitätskonzept sollten im Moment noch nicht zu engmaschig geregelt werden, da bislang noch keine Nachfrage von Seiten der Bauherren gestellt werden.
Die nunmehr beschlossenen Änderungen umfassen daher diese Abweichungsmöglichkeiten insbesondere für die Mobilitätskonzepte und das Car-Sharing. Außerdem werden Anpassungen und Vereinfachungen an den Verkehrsquellen (z.B. Schulen) und Verbesserung der Übersichtlichkeit vorgenommen werden. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die verpflichtende Errichtung eines barrierefreien PKW-Stellplatzes in der Nähe des Eingangsbereiches bei Mehrfamilienhäusern ab zwölf Wohneinheiten.
Regelmäßige Evaluierung
Vor dem Hintergrund der angestrebten Verkehrswende wurde die derzeitige Satzung zwei Jahre nach Inkrafttreten evaluiert und die Veränderung auf dieser Grundlage und Empfehlung des städtischen Baureferats beschlossen. Dieses wurde erneut beauftragt spätestens 36 Monaten nach In-Kraft-Treten der Änderungssatzung einen weiteren Evaluierungsbericht im zuständigen Ausschuss vorzulegen.