
Memmingen (as). Am 27. Mai beginnt die mündliche Verhandlung über den Ausbau des Allgäu Airports vor dem bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München. Grund für die Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss, zu der sich die Gemeinde Westerheim, der Bund Naturschutz (BN) sowie betroffene Bürger - unterstützt von der Bürgerinitiative „Bürger gegen Fluglärm e.V.“ (BgF) - zusammengefunden haben: Der Lärmschutz sei unzureichend, Klimaschutzbelange überhaupt nicht berücksichtigt worden.

Wesentliche Bestandteile des Planfeststellungsbeschlusses zum Airport-Ausbau sind eine Verlängerung der Betriebszeiten bis 23 Uhr (in Ausnahmefällen 23.30 Uhr) und der Ausbau der Infrastruktur. Laut Gutachten von Intraplan, Deutschlands größtem Verkehrsplaner, sei durch diese Maßnahmen eine Vervierfachung der Passagierzahlen auf 2,8 Millionen in 2025 erreichbar, erklärte Prof. Dieter Buchberger, Vorsitzender der BgF, im Rahmen eines Pressegespräches im Engelkeller, zu dem der Bund Naturschutz eingeladen hatte.
In seinem Referat äußerte Buchberger Zweifel an der Seriosität des Gutachtens. Aufgrund falscher Prognosen von Intraplan seien bereits an anderen Flughäfen Ausbaugenehmigungen erteilt worden, erklärte er und legte zum Beweis Gutachten zum Ausbau der Flughäfen Frankfurt Hahn und Kassel Calden vor. Dennoch habe die Politik - zu Lasten des Steuerzahlers - blindes Vertrauen in solche Prognosen. Buchberger kommt zu dem Schluss, dass der Ausbau, dessen Gesamtkosten er auf 110 Millionen Euro beziffert, nicht wirklich erforderlich sei: „Wir bezweifeln den Bedarf, der hier zugrunde gelegt wird.“
Kein zusätzlicher Lärmschutz trotz Nachtflug
Durch die Ausweitung der Betriebszeiten in die Nachtstunden hinein werde der Fluglärm beträchtlich zunehmen. Dennoch sei kein zusätzlicher Lärmschutz geplant, kritisieren die Kläger. Der Grund: Das Luftamt Süd gelangte zu dem Schluss, der Ausbau sei lediglich aus Sicherheitsgründen notwendig und stelle keine Kapazitätserweiterung dar. (In der ersten Ausbaustufe soll die vorhandene Startbahn verbreitert, verlängert und für größere und schwerere Flugzeuge tragfähiger gemacht werden. Außerdem soll eine zweite Startbahn für kleinere Flugzeuge gebaut werden.)
Das Sicherheitsargument sei nur vorgeschoben, so, Buchberger, denn laut Luftamt Süd entspräche die 30 Meter breite Startbahn dem internationalen Standard. Auch die Verlängerung der Bahnen sorge nicht für zusätzliche Sicherheit, ganz im Gegenteil, da die Stopways (Reserveflächen) dadurch auf ein Minimum verkürzt würden. Ein Taxiway sei auch weiterhin nicht geplant, obwohl dieser Mangel 2012 und 2013 zu Beinahe-Unfällen geführt hätte.
Der Ausbau der Start- und Landebahn erfolge vielmehr, weil Ryanair dies in einem Schreiben, das dem Verwaltungsgerichtshof vorlegt, als Basis für eine Zusammenarbeit gefordert habe. Dies würde dem Airport ein Plus von 650.000 Passagieren jährlich bringen, heißt es darin.
„Offenbarungseid bayerischer Klimapolitik“

Als „Offenbarungseid bayerischer Klimapolitik“ bezeichnete Thomas Frey, Regionalreferent des Bund Naturschutz für Schwaben, den Planfestellungsbeschluss. Ein Drittel des Endenergieverbrauchs und der CO2-Emissionen in Bayern würden durch den Verkehr verursacht. Hierbei spiele der Flugverkehr eine nicht unbeträchtliche Rolle. Durch Billigflieger werde zudem eine künstliche Nachfrage erzeugt. “Ein ersthafter Kimaschutz muss den Flugverkehr mit einbinden“, plädiert Frey. Da dieser wichtige Faktor außer Acht gelassen wurde, sei der Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig.
Verlierer seien auch die 15.000 Memminger, die in der Einflugschneise wohnen. Sie müssten ihren Lärmschutz selbst finanzieren und den Wertverlust ihrer Grundstücke hinnehmen, erklärte Florian Frey, Vorsitzender der BN-Ortsgruppe Memmingen.