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Krank im Urlaub?

Bei Krankmeldung bleibt der Urlaubsanspruch bestehen

veröffentlicht am 19.07.2024
krank im urlaub Grippe pixabay

Krankheit macht auch vor Urlaubstagen nicht Halt - dafür gibt es arbeitsrechtliche Regelungen. Symbolfoto: pixabay

(dl). Endlich ist der lang ersehnte Sommerurlaub da. Doch plötzlich macht sich z. B. eine Erkältung bemerkbar. Wenn Beschäftigte während ihres Urlaubs erkranken, können sie sich krankschreiben lassen und die Urlaubstage später neu beantragen.

Auch wer im Urlaub krank wird, muss seinen Arbeitgeber über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer informieren. Auf welchem Weg, ist gesetzlich nicht vorgeschrieben und richtet sich nach der betrieblichen Praxis. „Die Meldung kann durch einen persönlichen Anruf oder auch per E-Mail erfolgen“, sagt Hanna Schmid, Arbeitsrechtsexpertin der IHK Schwaben. Entscheidend sei der Zeitpunkt. Wer seine Erkrankung erst melde, wenn er wieder zurück im Betrieb sei, wird in der Regel Schwierigkeiten haben, seine Ansprüche geltend zu machen.

Grundsätzlich gilt: Die Urlaubstage, an denen Beschäftigte erkrankt sind, werden nicht vom jährlichen Urlaubsanspruch abgezogen. Voraussetzung ist, dass die Arbeitsunfähigkeit bereits am ersten Tag durch ein Attest vom Arzt bescheinigt wird.
Arbeitnehmer müssen ihre Tätigkeit nach Ende des beantragten Urlaubs oder dem Ende der Arbeitsunfähigkeit jedoch zunächst wieder aufnehmen. „Um die verlorenen Urlaubstage nachzuholen, müssen sie einen neuen Urlaubsantrag beim Arbeitgeber stellen“, so Schmid.

Krankheit im Auslandsurlaub

Wird ein Mitarbeiter während eines Auslandsaufenthalts krank, gelten besondere Pflichten: Dann muss er dem Arbeitgeber neben der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer zusätzlich seine Adresse am Aufenthaltsort schnellstmöglich nennen.