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IHK warnt Immobilien-Anbieter vor dubiosen Abmahnern

veröffentlicht am 14.05.2014

Logo_IHKMemmingen (dl/rad). Die IHK warnt vor einer neuen Betrugsmasche: Inserenten von Immobilien-Anzeigen müssen seit dem 1. Mai bestimmte Angaben zum Energieausweis machen, vermeintliche Fehler scheint sich ein Unternehmen aus Panama zu Nutze machen wollen.

Betrüger nutzen derzeit neue Pflichtangaben in Immobilienanzeigen für dubiose Abmahnungen.  Nun sind in Schwaben erste Abmahnungen mit auffälligen Absenderadressen aufgetaucht. In den E-Mails fordert vermeintlich eine Firma aus Panama die Anbieter auf, eine Unterlassungserklärung mit dem Versprechen einer Vertragsstrafe abzugeben. „Betroffene sollten hierauf nicht reagieren, am besten aber juristischen Rat einholen“, empfiehlt Gerhard Remmele, Branchenbetreuer Immobilienwirtschaft der IHK Schwaben. „Dennoch sollte die Abmahnung zumindest als Sensibilisierung für das Thema verstanden werden, damit keine tatsächlich abmahnfähigen Fehler unterlaufen.“

Seit dem 1. Mai ist die nächste Stufe der Energieeinsparverordnung in Kraft. Demnach müssen in Immobilienanzeigen in kommerziellen Medien Angaben etwa zur Art des Energieausweises, zum Energiebedarf und zum wesentlichen Energieträger gemacht werden. Wenn noch kein Energieausweis vorliegt, müssen Immobilienanbieter diesen spätestens beim Besichtigungstermin den Interessenten zeigen. Viel Spielraum besteht insofern also nicht. „Liegt zum Zeitpunkt des Inserats noch kein Energieausweis vor, sollte dies im Inserat klargestellt werden“, rät Remmele.