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Holetschek: Biomasse bleibt Standbein für Bauern

veröffentlicht am 04.04.2014

Klaus Holetschek Klaus Holetschek. Foto: DL

Memmingen (dl/rad). Biomasse als weiteres Standbein! Darauf können die Bauern im Landkreis Unterallgäu auch künftig setzen. Wie der Landtagsabgeordnete Klaus Holetschek erklärt, hat dies Bayerns Energieministerin Ilse Aigner mitgeteilt.

„Beim Thema Biomasse hat sich Bayern in Berlin durchgesetzt. Für bestehende Anlagen haben wir einen Bestandsschutz erreicht“, so Holetschek, der von Aigner über den in Berlin gefundenen Kompromiss zur Reform des Erneuerbare Energie Gesetzes (EEG) berichtete.

Auch der so genannte Formaldehydbonus, mit dem in Deutschland der Bau und der Betrieb von Biogasanlagen mit einem besonders niedrigen Ausstoß an Formaldehyd gefördert wird, bleibt. Die Nachricht sei sowohl für die Bauern als auch für die Betreiber von Biomasseanlagen im Landkreis eine sehr gute Nachricht. Damit können die Bauern weiter auf Biomasse als Rohstoff für die Engergieversorgung setzen.

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel wollte ursprünglich stärkere Einschnitte bei der Biomasse vornehmen. „Uns ist aber wichtig, dass wir zum einen in Deutschland eine dezentrale Energieversorgung aufbauen, weil wir dann weniger Leitungen brauchen. Zum anderen wollen wir, dass auch in Bayern eine Wertschöpfung bei der Energieerzeugung stattfindet und wir nicht zum reinen Stromimporteuer werden“, betont Holetschek und unterstreicht die Wichtigkeit der Biomasseanlagen für Bayern. „Sie liefern sehr berechenbar und flexibel Strom, auch dann, wenn die Sonne nicht scheint und der Wind nicht weht“, so MdL Klaus Holetschek.

Die Reform stelle sicher, dass die Dynamik des Anstiegs der EEG-Umlage gebrochen wird. "Nicht nur Hausbesitzer und Mieter leiden unter den hohen Stromkosten. Auch unsere Wirtschaft braucht bezahlbaren Strom, damit wir wettbewerbsfähig und unsere Arbeitsplätze sicher bleiben.“ Bei den Verhandlungen in Berlin hat Bayern laut Holetschek auch den Erhalt der Flexibilitätsprämie durchgesetzt. „Sie wird auch dann gewährt, wenn die elektrische Leistung erhöht wird, aber die Stromproduktion insgesamt gleich bleibt“.