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Höhere Mietübernahmen für Bürgergeldempfänger

Anpassung an den allgemeinen Wohnungsmarkt

veröffentlicht am 20.06.2024
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Die Mietpreise sind gestiegen, nun wurden die Grenzen für die Mietüberbahme bei Sozialhilfe und Bürgergeld erhöht. Smybolfoto: pixabay

Memmingen (dl). Bürgergeld- und Sozialhilfeempfänger erhalten vom Staat auch Zuschüsse für die Miete. Die sogenannte Angemessenheitsgrenze wird alle zwei Jahre angepasst, so auch dieses Jahr zum 1. Juli.

Dann gelten folgende Angemessenheitsgrenzen: Die Bruttokaltmiete für einen Einpersonenhaushalt kann 407 Euro betragen (bisher 379 Euro), für einen Zwei-Personen-Haushalt 476 Euro (bisher 446 Euro), für einen Drei-Personen-Haushalt 601 Euro (bisher 555 Euro), für einen Vier-Personen-Haushalt 809 Euro (bisher 803 Euro) und für einen Fünf-Personen-Haushalt 1.095 Euro (bisher 958 Euro). Für jede weitere Person sind 157 Euro hinzuzuaddieren (bisher 137 Euro). Bruttokaltmieten innerhalb dieser Grenzen werden vom Amt ungeprüft übernommen.

Diese Werte orientieren sich am allgemeinen Wohnungsmarkt sowie an einer detaillierten Mietwerterhebung, die im Auftrag des Amtes für Soziale Leistungen von der Firma Analyse & Konzepte immo.consult GmbH aus Hamburg erstellt worden ist. Die Bestands- und Neuvertragsmieten wurden dafür bei Wohnungsunternehmen und bei rund 1.800 privaten Vermietern in Memmingen erfragt und Angebotsmieten in Inseraten, veröffentlichten Mietwohnungsangeboten, in Immobilienbörsen und Internetportalen erhoben. Rund 43 Prozent des relevanten Mietwohnungsbestands konnten demnach insgesamt erhoben werden.