Die Erhaltungssatzung „Entlang des Stadtgrabens“ betrifft die gekennzeichneten Teilbereiche A, B und C. Grafik: Stadtplanungsamt Memmingen
Memmingen (dl). Historische Stadtvillen sowie der Charakter und die Identität des Gesamtquartiers „Entlang des Stadtgrabens“ sollen bestmöglich erhalten bleiben. Dies hat der Stadtrat nun in der entsprechenden Erhaltungssatzung entschieden.
Insgesamt drei Ensembles alter Stadtvillen am Stadtgraben umfasst die Satzung. Zum einen Teilbereich A Königsgraben an den Einmündungen Illerstraße, Gabelsbergerstraße, zum anderen Teilbereich B Königsgraben an der Einmündung Zeppelinstraße und den dritten Teilbereich C am Mulzergraben (siehe Grafik).
Zukünftig sind dort bei Sanierungsmaßnahmen an bestehenden Gebäuden wesentliche architektonische Merkmale zu erhalten. Abbrüche sind generell genehmigungspflichtig. Ebenso sind bei Neubauten die charakteristischen Merkmale des Baubestandes zu übernehmen. Zur Wahrung der städtebaulichen Struktur sind der Erhalt der Körnung in Form von Einzelbaukörpern mit typischen straßenseitigen Fassadenlängen und die damit verbundene prozentuale Überbauung der Flurstücke mit entsprechenden Gartenanteilen von großer Bedeutung.
Noch vor Beschluss des Stadtrats im Dezember, der sehr differenziert und mit knapper Mehrheit entschieden hat, gab es für die betroffenen Eigentümer im November eine Informationsveranstaltung.