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Hilfe für die Memminger Gastronomie

Stadt gewährt mehr Flächen für Außenbestuhlung

veröffentlicht am 20.05.2020
Hilfe für die Gastronomie

Wo wäre eine Erweiterung der Außenbestuhlung hilfreich? Bei einer Begehung wurden die Anliegen der Memminger Gastronominnen und Gastronomen geprüft. Im Bild (v.l.) Barbara Büchele, Inhaberin des Café Bienvenue, Oberbürgermeister Manfred Schilder, Stadtmarketingbeauftragte Alexandra Hartge, Bürgermeisterin Margareta Böckh, Andreas Land, Leiter des Amts für Brand- und Katastrophenschutz, Ordnungsamtsleiter Michael Foit und Roland Stoeber vom Amt für Brand- und Katastrophenschutz. Foto: Alexandra Wehr/ Stadt Memmingen

Memmingen (dl). „Unsere Gastronomen sind durch die Beschränkungen der vergangenen Monate stark gebeutelt", stellte Oberbürgermeister Manfred Schilder bei einem Besuch von Gastronomiebetrieben der Innenstadt fest. Wo es vom Platz her möglich ist, soll es darum zusätzliche Flächen für Bestuhlung geben: "Mir ist deshalb wichtig, dass Flächen zur Außenbestuhlung in diesem Jahr vergrößert werden können, wo es nur irgend möglich und vertretbar ist."

„Die Abgaben werden trotz größerer Flächen der Sondernutzung nicht steigen. Es geht uns als Stadt nicht darum, Geld zu verdienen, sondern unseren Gastronomen in dieser schwierigen Lage zu helfen“, betont der Oberbürgermeister.

Die Memminger Gastronominnen und Gastronomen wurden im Vorfeld von Stadtmarketingbeauftragter Alexandra Hartge angeschrieben und konnten ihr Interesse an einer Erweiterung der Fläche für die Außenbestuhlung melden. Rund 20 Gastronomen haben sich gemeldet. Oberbürgermeister Manfred Schilder, Bürgermeisterin Margareta Böckh, Ordnungsamtsleiter Michael Foit, Amtsleiter Andreas Land und Roland Stoeber vom Amt für Brand- und Katstrophenschutz sowie Alexandra Hartge besuchten alle interessierten Betriebe und besprachen Möglichkeiten und Grenzen mit den Inhaberinnen und Inhabern. Denn jeder Platz, jede Straße und Gasse bietet unterschiedliche Bedingungen.

Flucht- und Rettungswege berücksichtigen

Zu berücksichtigen sind in jedem Fall die Flucht- und Rettungswege. Auch ein Abstand von 1,5 Metern zwischen einem Sitzplatz und passierenden Fußgängern muss eingehalten werden. Sollte eine Erweiterung nur in Richtung eines Nachbarn möglich sein, müssen Eigentümer und Mieter des Nachbarhauses einverstanden sein.

Nicht jedem Betrieb kann zusätzliche Fläche angeboten werden und auch nicht jeder Gastronomie gleich viel Fläche. „Wir können aber doch vielen Gastronomen sehr entgegenkommen und hoffen, dass dies in der aktuellen Krisenzeit zu einer Entspannung ihrer wirtschaftlichen Lage beitragen kann“, betont Oberbürgermeister Schilder.